Die Wahl des neuen Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) konnte heute nicht wie geplant durchgeführt werden. Noch bevor sich die Kandidatin und der Kandidat vorstellen konnten, verließen einige Delegierte die Versammlung, wodurch die Beschlussfähigkeit des Gremiums nicht mehr gegeben war.
 
Der Hausärzteverband Baden-Württemberg bedauert, dass einige Delegierte der im Sommer neu gewählten Vertreterversammlung die Beschlussfähigkeit und die Wahl des Vorstands verhindert haben. Die 50 gewählten Vertreter:innen sind verpflichtet, einen Vorstand zu wählen. Dies gehört zu den Aufgaben der ärztlichen und psychotherapeutischen Selbstverwaltung.

Die Wahl wird satzungsgemäß innerhalb der nächsten vier Wochen durchgeführt. Aufgabe der Selbstverwaltung ist es dann, einen funktionsfähigen Vorstand zu wählen. Diesen Wählerauftrag hat die Abwesenheit einiger Mitglieder heute verhindert. Anwesend blieben die Delegierten der Listen des Hausärzteverbands und des MEDI-Verbunds sowie von Partnerlisten und einige weitere Delegierte.

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