Anlässlich der heutigen Konferenz der Gentechnikfreien Regionen bekräftigt Demeter: EU-Gentechnikrecht und Wahlfreiheit müssen gewahrt bleiben, die Lebensmittelproduktion ohne Gentechnik muss weiterhin durch EU-Recht geschützt werden! Dazu hat Demeter gemeinsam mit den anderen Verbänden der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft eine Resolution formuliert. 

„Verbraucherinnen und Verbraucher wollen gentechnikfreie Lebensmittel – und Bäuerinnen und Bauern wollen diese Nachfrage bedienen. Sie bestehen auf ihrem Recht, weiterhin gentechnikfrei auf ihren Feldern zu wirtschaften. Diese Wahlfreiheit muss weiterhin EU-rechtlich abgesichert bleiben!“, fordert Antje Kölling, politische Sprecherin bei Demeter. „Bio-Lebensmittel und gentechnikfrei erzeugte konventionelle Produkte sind eine zentrale Säule der europäischen Land- und Lebensmittelwirtschaft. Sie sind auch gerade deswegen auf dem europäischen wie internationalen Markt so erfolgreich, weil die Verwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft und im Essen in der EU gemäß dem Recht auf Wahlfreiheit und dem Vorsorgeprinzip verbindlich geregelt ist.“ Dass auch neue Gentechnikverfahren wie CRISPR-Cas dieser Regelung unterliegen, hat der EU-Gerichtshof 2018 bestätigt. Dennoch will die EU-Kommission die aktuelle Gesetzgebung aufweichen. „Wir fordern: Das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Qualität europäischer Lebensmittel darf nicht durch Deregulierung zerstört werden. Denn dies würde Millionen bäuerlicher Betriebe und der mit ihnen kooperierenden Unternehmen in Verarbeitung und Handel gefährden!“ 

„In der Landwirtschaft konnte der Einsatz von Gentechnik bis heute keinen nennenswerten Beitrag zur Ernährungssicherung leisten. Und auch angesichts der aktuellen Krisen und Herausforderungen – Klima, Artenvielfalt, aber auch Kriegsauswirkungen – bieten Gentechnik-Pflanzen keine Lösungen, sondern würden nur neue Abhängigkeiten schaffen,“ ergänzt Antje Kölling. „Anders der Ökolandbau: Dieser setzt auf vielfältige Fruchtfolgen und Humusaufbau. Wie sich heute zeigt, macht diese Praxis Höfe resilienter gegen die Folgen des Klimawandels oder auch der Energiekrise. Auch deshalb muss klar sein: Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke müssen ihr Wahlversprechen einlösen und sich in Forschung, Züchtung und Regulierung konsequent für gentechnikfreie und ökologische Landwirtschaft einsetzen!“

Die politische Sprecherin von Demeter verweist auf den großen Wert der ökologischen Züchtung für die Zukunft: „Die Öko-Züchtung zeigt Wege auf, wie mit zukunftsweisenden Zuchtzielen und -verfahren, die Vielfalt und eine regional angepasste, biologische Landwirtschaft im Blick haben, eine nachhaltige Versorgung mit gesunden und schmackhaften Lebensmitteln unterstützt wird. Die Bundesregierung muss sich für eine Forschung- und Züchtungsstrategie einsetzen, die solche Ansätze gezielt fördert. 30% Bio sind erklärtes Regierungsziel – daher müssen auch mindestens 30% der Agrar-Forschungsförderung in Projekte mit ökologischer Ausrichtung fließen!“

Weiterführende Links
Noch bis 20. November können alle Personen eine Petition für Wahlfreiheit und die Beibehaltung der Regulierung auch der neuen Gentechniken unterstützen. Koordiniert wird diese Petition von einem europaweiten Verbändenetzwerk: www.boelw.de/gvopetition

Die Resolution der BÖLW-Mitglieder „Lebensmittelproduktion ohne Gentechnik schützen! EU-Gentechnikrecht und Wahlfreiheit müssen gewahrt bleiben“: www.boelw.de/themen/gentechnik/lebensmittel/artikel/lebensmittelproduktion-ohne-gentechnik-schuetzen/

Beiträge und Informationen zur Konferenz der Gentechnikfreien Regionen: www.gmo-free-regions.org

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Demeter e.V.
Brandschneise 1
64295 Darmstadt
Telefon: +49 (6155) 8469-0
Telefax: +49 (6155) 8469-11
http://www.demeter.de

Ansprechpartner:
Susanne Kiebler
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 548608-86
E-Mail: susanne.kiebler@demeter.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel