Der Begriff Workation ist ein Kunstwort, das aus den beiden englischen Begriffen Work (=Arbeit) und Vacation (=Urlaub) zusammengesetzt ist. Dank digitaler Technologien lassen sich heute viele Jobs praktisch von jedem Ort auf der Welt aus erledigen – eine stabile Internetverbindung vorausgesetzt. Das könnten etwa Designer/innen, Informatiker/innen, Blogger/innen oder Marketing-Experten/innen nutzen. Gerade auch für Freiberufler/innen ist diese Möglichkeit eine echte Alternative. Manche Hotels halten dafür inzwischen sogar Zimmer mit Büroausstattung, breitbandigem Internet und Druckern bereit.
Starkes Winterprogramm
Mehr als 40 Flugziele sind im Herbst und Winter nonstop von Nürnberg aus zu erreichen. Zum Beispiel mit Ryanair, die in Nürnberg zwei Flugzeuge stationiert haben. „Nach der Ankündigung des Rekord-Winterflugplans für Nürnberg und mit neun neuen Ryanair-Zielen zur Auswahl ist es an der Zeit, das frostige Nürnberg gegen eine Workation in der Sonne einzutauschen und dank der günstigen Ryanair-Tarife auch möglich“, so Ryanair Country Managerin Annika Ledeboer.
Vor allem unter den spanischen Zielen ist die Auswahl in diesem Winter besonders groß: Neben Sevilla als neuem Ziel werden auch Alicante, Barcelona, Málaga und Valencia angeflogen. Frühlingshafte Temperaturen mitten im Winter können Urlauber ebenso wie Workation-Betreibende zudem auf Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote und Teneriffa erwarten. Natürlich darf Mallorca nicht fehlen, mit nahezu täglichem Flugangebot im Winterhalbjahr.
Beispiel Barcelona, das von der spanischen Airlines Vueling angeflogen wird: Die katalanische Metropole bietet mit zahlreichen Coworking-Spaces und leistungsstarkem Internet ideale Bedingungen für Workation, ganz nebenbei lassen sich weltberühmte Sehenswürdigkeiten wie die Sagrada Familia oder Las Rampas besuchen. Als eine Top-Destination für Telearbeiter gilt auch Málaga: Das Projekt Málaga WorkBay (malagaworkbay.com/de/) erleichtert die Suche nach geeigneten Örtlichkeiten und gibt Tipps für einen reibungslosen Start sowie die erforderlichen Dokumente.
Die Kanarischen Inseln, die unter anderem von Corendon angesteuert werden, machen das Arbeiten dank des milden Klimas sehr angenehm. Eine Workation auf Gran Canaria bietet viel Abwechslung. Für passionierte Windsurfer sollte die Working-Station auf Fuerteventura liegen. Die beliebte Baleareninsel Mallorca eignet sich vor allem in der Nebensaison sehr gut, auch wegen der niedrigeren Preise. Dank fast täglicher Flüge ist auch das Pendeln zwischen Palma und Nürnberg jederzeit möglich, etwa wenn ein wichtiger Termin in der Heimat ansteht.
Portugal und Italien machen den Einstieg leicht
Faro und die grüne Atlantik-Insel Madeira sind die portugiesischen Winterziele des Airport Nürnberg. Eine Workation in Portugal erfordert nur wenig Organisationsaufwand und Bürokratie. Als EU-Bürger benötigt man für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nur einen Personalausweis oder Reisepass. Wer sein Workation verlängern möchte, registriert sich beim Ausländer- und Grenzdienst SEF (www.sef.pt/…).
Auch die Workation-Zeit in Italien, wo ab Nürnberg so reizvolle Ziele wie Bologna, Neapel und Venedig locken, kann ohne großen Vorlauf starten, denn von EU-Bürgern werden keine besonderen Dokumente benötigt.
Gute Vorbereitung für einen entspannten Aufenthalt
Für die Planung einer Workation sollten sich Interessierte dennoch ausreichend Zeit nehmen. Um möglichst transparent und rechtssicher gegenüber dem Arbeitgeber dazustehen, könnte eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ratsam sein. Darin sollten zentrale Punkte wie Erreichbarkeit, Kostenübernahme und zeitliche Befristung festgelegt werden. Wichtig ist auch die Klärung steuer- und sozialrechtlichen Fragen sowie die des Datenschutzes. Ratsam ist zum Beispiel der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
„Die meisten Unternehmen beschäftigen sich derzeit intensiv mit dem Thema und suchen nach Lösungen im Sinne der Arbeitnehmer und zur Stärkung der Arbeitgebermarke“, so Inge Pirner, Vizepräsidentin des Geschäftsreiseverbands VDR. „In rechtlicher Sicht ist das Thema leider noch sehr komplex. Bis zu vier Wochen Workation-Aufenthalt sind eher noch kein Problem. Alles danach könnte sozialversicherungsrechtlich bedenklich werden. Eine A1-Bescheinigung ist bislang in jedem Fall erforderlich. Zudem besteht die Gefahr, dass bei längeren Aufenthalten eine betriebliche Arbeitsstätte im Ausland vorliegt, was Folgen für den Arbeitgeber hat. Dieser könnte dann im jeweiligen Land steuerpflichtig werden.“
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