Transport im Fahrzeug
Weihnachtsbäume, die mehr als einen Meter aus dem Kofferraum ragen, müssen besonders gekennzeichnet sein, damit der Hintermann sie gut sehen kann. Am besten sollte dazu eine rote Fahne von mindestens 30 mal 30 Zentimetern verwendet werden. Kennzeichen und Fahrzeugbeleuchtung müssen immer gut sichtbar bleiben. Ohnehin darf der Baum maximal drei Meter aus dem Kofferraum ragen, bei längeren Fahrten von mehr als 100 Kilometern sogar nur 1,50 Meter. Im Fahrzeuginnern sollte der Weihnachtsbaum mit dem unteren Ende des Stammes in Fahrtrichtung zeigen und so platziert werden, dass er bei einer Bremsung an die Rückseite eines Sitzes stößt. Auf keinen Fall darf er zwischen Fahrer und Beifahrer liegen. Am sichersten ist die Fahrt, wenn der Baum mit Gurten befestigt wird. Natürlich muss auch die offen stehende Kofferraumtür entsprechend gesichert werden, damit sie sich während der Fahrt nicht vollkommen öffnen kann. Zudem raten die ARAG Experten zu einer Unterlage, falls Baumharz austritt.
Transport auf dem Autodach
Auch auf einem Autodach muss der Christbaum sorgfältig befestigt werden. Ideal ist ein Dachgepäckträger. Wie im Wageninnern sollte der Stamm nach vorne zeigen und an drei Stellen mit Gurten festgezurrt werden. Um den Lack zu schonen, raten die ARAG Experten zu einer geeigneten Unterlage. Pkw mit Ladung dürfen nicht höher als vier Meter und nicht breiter als 2,55 Meter sein. Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen – außer bei einer Ladungshöhe über 2,50 Meter. Dann ist laut ARAG Experten ein halber Meter nach vorne erlaubt.
Schlecht gesichert wird’s ein teurer Baum
Bei nicht korrekt gesicherter Ladung müssen Fahrer laut ARAG Experten mit einem Bußgeld von 35 bis 60 Euro und unter Umständen mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es mit dem Baum an Bord zu einem Unfall, sind es bis zu 75 Euro und ein Punkt. Ist der Baum zu schlecht gesichert, kann die Polizei sogar die Weiterfahrt untersagen. Wer mit dem Baum auf dem Wagendach fahrlässig einen Unfall verursacht, riskiert unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe.
Wenn der Baum vom Autodach rutscht
Rutscht der Baum trotz sorgfältiger Befestigung vom Autodach, kommt nach Auskunft der ARAG Experten grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Fremdschaden auf. Rutscht das Gewächs auf dem Dach hin und her und verkratzt dadurch den Lack des eigenen Fahrzeugs, müssen Fahrer den Schaden selbst tragen, es sei denn, sie haben eine Kaskoversicherung, die durch Ladung verursachte Schäden übernimmt.
Wenn’s im Auto weihnachtlich blinkt und leuchtet
Echte Weihnachtsfans machen in puncto Dekoration keine Kompromisse: Da wird sogar das Fahrzeug weihnachtlich geschmückt Doch die ARAG Experten warnen: Genau wie für den Tannenbaum gilt für weihnachtliche Fahrzeugdeko vor allem eins: Nichts darf bei einem plötzlichen Brems- oder Ausweichmanöver verrutschen. Nicht festsitzende Deko kann sogar 35 Euro Bußgeld kosten (Paragraf 22, Straßenverkehrsordnung (StVO)). Aber auch winterliche Fensterbilder oder hängende Deko, die vom Rückspiegel baumelt und dem Fahrer die Sicht nimmt, können mit zehn Euro geahndet werden (Paragraf 23 StVO). Ganz und gar verboten ist nach Auskunft der ARAG Experten Schmuckbeleuchtung jeglicher Art. Durch blinkende Lichterketten und Co. können andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Zudem ist die Verwechslungsgefahr mit einem Warnzeichen zu groß. Wer sein Fahrzeug sogar von außen schmückt, sollte nur noch in der Stadt fahren. Denn für weihnachtlichen Außenschmuck fehlt eine offizielle Zulassung, um auf Autobahn oder Landstraße fahren zu dürfen. Und reißt die Deko während der Fahrt ab und verursacht einen Schaden, muss dieser aus eigener Tasche bezahlt werden.
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