Der BEM | Bundesverband eMobilität hat die Einigung von EU-Parlament und Rat für neue Regeln zum gesamten Batterielebenszyklus gelobt. Von der Entstehung über den Austausch bis zum Recycling sollen Batterien in Zukunft einheitlichen Anforderungen für Industrie und Verbraucher unterliegen, um nachhaltiger, leistungsfähiger und langlebiger im Einsatz zu sein. Die geplante Regelung soll für alle in der EU in Verkehr gebrachte Batterien gelten. 

„Wenn die Einhaltung von Umweltvorgaben und Kriterien aus der Kreislaufwirtschaft bislang freiwillig war, so schafft die EU durch ihren neuen Vorschlag jetzt eine Grundlinie für alle Marktteilnehmenden“, beurteilt BEM-Vorstand Markus Emmert die Einigung: „Die Batterien der Elektromobilität vom eBike bis zur eAviation können damit als das erste grüne Produkt der EU bezeichnet werden, die sowohl Transparenz als auch Wettbewerbsgleichheit im Namen des Umwelt- und Klimaschutzes schaffen.“

Zu den Regelungen gehört u.a. die Kennzeichnungspflicht des CO2-Fußabdrucks für Traktionsbatterien elektrischer Fahrzeuge (EV), einschließlich Kleinst- und Leichtfahrzeuge (LMT) sowie wiederaufladbarer Industriebatterien mit einer Kapazität von über 2kWh. Außerdem müssen diese Batterien über einen digitalen Pass verfügen, der Informationen zum Modell und zur Verwendung enthält. Dadurch können Sammelziele für die Wiederverwendung von Kobalt, Blei oder Lithium verfolgt werden. Alle gebrauchten LMT, EV-, SLI- und Industriebatterien müssen unabhängig von Art, chemischer Zusammensetzung, Zustand, Marke oder Herkunft kostenlos für Endverbraucher zurückgenommen werden. Bis Ende 2030 wird zudem geprüft, ob die Verwendung von nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch schrittweise eingestellt wird.

EU-Parlament und EU-Rat müssen das Abkommen förmlich noch billigen, bevor es in Kraft treten kann. Die Initiative ist eng mit dem European Green Deal, dem Circular Economy Action Plan und der New Industrial Strategy verknüpft.

Zur Mitteilung des EU-Parlaments: 

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20221205IPR60614/batteries-deal-on-neweu-rules-for-design-production-and-waste-treatment 

Zur BEM-Broschüre

Deutsche Fassung 

https://www.bem-ev.de/wp-content/uploads/2022/10/BEM_IMAGEBROSCHUERE_2022.pdf

Englische Fassung

https://www.bem-ev.de/wp-content/uploads/2022/11/BEM_Introduction-EN.pdf 

Über den BEM / Bundesverband eMobilität e.V.

Der Bundesverband eMobilität (BEM) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, die sich dafür einsetzen, die Mobilität in Deutschland auf Basis Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Zu den Aufgaben des BEM gehört die aktive Vernetzung von Wirtschaftsakteuren für die Entwicklung nachhaltiger und intermodaler Mobilitätslösungen, die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der eMobilität und die Durchsetzung von mehr Chancengleichheit bei der Umstellung auf emissionsarme Antriebskonzepte. Der Verband wurde 2009 gegründet. Er organisiert 450 Mitgliedsunternehmen, die ein jährliches Umsatzvolumen von über 100 Milliarden Euro verzeichnen und über eine Million Mitarbeiter weltweit beschäftigen. In 19 Arbeitsgruppen arbeiten über 1.750 angemeldete Teilnehmer*innen zur kompletten Bandbreite der eMobilität.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BEM / Bundesverband eMobilität e.V.
Oranienplatz 5
10999 Berlin
Telefon: +49 (30) 86381874
Telefax: +49 (30) 86380866
http://www.bem-ev.de

Ansprechpartner:
Bundesverband eMobilität e.V.
Telefon: +49 (30) 8638-1874
E-Mail: presse@bem-ev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel