Personen oder Unternehmen, die von unlauteren Handelspraktiken betroffen sind oder davon wissen, schrecken aus Sorge vor negativen Konsequenzen, die beispielsweise ihren Arbeitsplatz oder ihre Lieferbeziehung betreffen, häufig davor zurück, Informationen an die BLE als Durchsetzungsbehörde weiterzuleiten. Dabei können solche Insider-Kenntnisse jedoch sehr wertvoll für die Aufdeckung, Abstellung und Ahndung von unlauteren Handelspraktiken sein und helfen, weitere Verstöße zu verhindern.
Das System erfüllt die höchsten Datenschutzanforderungen und ist entsprechend zertifiziert. Eine technische Rückverfolgung eingehender Hinweise ist nicht möglich. Das Hinweisgebersystem ist unter folgendem Link erreichbar: www.bkms-system.com/utp
Erklärfilme veranschaulichen die Handlungsmöglichkeiten
Zwei Erklärfilme zeigen, wie das anonyme Hinweisgebersystem funktioniert und wie es dabei helfen kann, unlautere Handelspraktiken zu bekämpfen. Sie sind unter www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/UTP/Info_Erklaerfilme.html?nn=18445750 verfügbar.
Weitere Informationen über das Verbot unlauterer Handelspraktiken und die Tätigkeit der BLE als Durchsetzungsbehörde erhalten Sie unter www.ble.de/utp.
Hintergrund
Am 09. Juni 2021 ist das Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) in Kraft getreten. Es setzt die UTP-Richtlinie der EU um, die einen einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette vorgibt. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist als Durchsetzungsbehörde zuständig.
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
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