Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung im Handwerk können in Baden–Württemberg seit Januar 2020 eine Prämie von 1.500 Euro für ihre Meistervorbereitungskosten und den erfolgreichen Prüfungsabschluss beantragen. Beschäftigungsort und/oder Hauptwohnsitz der Meisterabsolventen müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Baden-Württemberg liegen. Die Meisterprämie im Handwerk kann bei den Handwerkskammern beantragt werden.

Seit Einführung der Meisterprämie im Januar 2020 wurden von der Handwerkskammer Karlsruhe 828 Meisterprämienanträge bearbeitet, ausbezahlt und mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg abgerechnet. Laut Fachabteilung wurden in diesem Jahr bislang 299 Vorgänge bearbeitet.

„Die Prämie für die Meisterausbildung, die vom Handwerk lange gefordert wurde, trägt zur dringend notwendigen Fachkräftesicherung bei“, so Handwerkskammer Präsident Joachim Wohlfeil. Die Meisterinnen und Meister – alleine im Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe über 300 pro Jahr – leisten wichtige und wertvolle Arbeit, insbesondere für die Ausbildung. Der Meister ist außerdem die beste Grundlage zur Übernahme und Führung eines Betriebs“, Wohlfeil fügt hinzu: „Mit der Meisterprämie investiert das Land in kluge Köpfe und die wirtschaftliche Kraft von morgen.

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