Die Konvertierung war für den Schutz des Vermögens der ausländischen Investoren von zentraler Bedeutung. Ausländische Investoren besitzen regelmäßig nicht die Originalaktien russischer Emittenten. Sie besitzen lediglich hierauf basierende Zertifikate, sogenannte American Depositary Receipts („ADR“) bzw. Global Depositary Receipts („GDR“).
Der Erwerb von ADR war für ausländische Investoren bislang praktisch: Ausländische Anleger konnten durch den Erwerb von ADR in russische Konzerne wie Gazprom investieren, ohne dass die Unternehmen an ausländischen Börsen gelistet sein mussten. Erhöhte Transaktionskosten konnten vermieden werden. Ausländische Banken, speziell aus den USA, brachten daher weltweit ADR in Umlauf, während die den ADR zugrundeliegenden Aktien bei Depotbanken in Russland gehalten wurden. Auf diese Weise wurde der globale Handel mit Aktien russischer Emittenten wesentlich vereinfacht.
Doch die ADR-Inhaber müssen nun erhebliche Nachteile befürchten. Die Europäische Union hat den Handel mit russischen Wertpapieren sanktioniert. Russland hat zahlreiche russische Unternehmen dazu verpflichtet, ihre ADR-Programme zu beenden. „Vor dem Hintergrund der rechtlich und politisch schwierigen Lage drohen im Ergebnis Zwangsverkäufe bis hin zum Totalverlust für all diejenigen ADR-Inhaber, denen es nicht gelingt, ihre ADR noch rechtzeitig in Originalaktien umzutauschen“, erklärt WEISSWERT-Anwalt Maximilian Weiss.
Die nun erfolgreichen Anleger, die ihre ADR in Aktien umtauschen konnten, dürfen hingegen aufatmen: Durch den nun erfolgten Umtausch von ADR in russische Originalaktien gelang es den Investoren, den drohenden Zwangsverkauf ihrer Investments erfolgreich zu verhindern. Zudem besitzen die Investoren durch die Konvertierung der ADR in Originalaktien jetzt auch Ansprüche auf den Erhalt von Dividenden, welche sie zuvor nicht hatten.
„Einfach war die Konvertierung nicht. Wir mussten uns unter Beachtung von Sanktionen seitens der EU, der USA und Russlands auf ständig neue Spielregeln einstellen. Viele Anleger scheiterten darin, ihre ADR zu konvertieren. Umso mehr aber freut es mich, dass wir sämtliche der von uns begleiteten Verfahren auf Konvertierung in Moskau zum Erfolg führen durften”, erklärt WEISSWERT-Anwalt Maximilian Weiss.
Es ist ein erster Erfolg für Investoren. Weiterhin sind aber Investments ausländischer Anleger in Höhe von vielen Milliarden US-Dollar in Gefahr. Nicht nur institutionelle Investoren, sondern auch zehntausende Privatanleger sind von der ADR-Problematik betroffen – und fürchten damit weiterhin um ihre Investments. Sie sind u. a. in den russischen Konzernen Gazprom, Lukoil oder Nornickel investiert.
„Zahlreiche Anleger reisten in der Vergangenheit persönlich nach Russland, mit dem Ziel, vor Ort ihre Investments durch Vorsprache bei örtlichen Depotbanken zu schützen. Insbesondere bei der Gazprombank in Moskau haben sich tagtäglich und über Wochen abenteuerliche Szenen abgespielt“, sagt Maximilian Weiss, der viele deutsche und ausländische Investoren in der Sache vertritt. „In den frühen Morgenstunden vor der Öffnung der einzigen für die Konvertierung von Gazprom-Aktien zuständigen Filiale der Gazprombank bildeten sich lange Warteschlangen mit Anwälten und ausländischen Investoren“.
Für bislang erfolglose Anleger, die weiterhin hoffen, ihre ADR-Investments in Aktien umzutauschen, bleibt die Lage schwierig. Emittenten der ADR haben die Bücher für die Konvertierung geschlossen. Fristen für die Zwangskonvertierung, ein alternatives Verfahren in Russland, sind abgelaufen. Eine Konvertierung in Originalaktien ist für zahlreiche ADR-Inhaber damit abermals ausgeschlossen.
Doch es besteht Hoffnung: „Die Duma hat nun ein Gesetz verabschiedet, auf dessen Grundlage ein Umtausch von ADR in Aktien wieder möglich wird“, erläutert WEISSWERT-Anwalt Maximilian Weiss. Das Gesetz dürfte im Januar 2023 in Kraft treten. „Dann tickt die Uhr. Es ist die vermutlich letzte Chance für viele Anleger, ihre Investitionen zu schützen und ADR zu konvertieren“, fährt Maximilian Weiss fort. Zu rechnen sei mit einer gesetzlichen Frist von 120 Tagen, innerhalb derer Investoren Vorkehrungen treffen müssen.
Anleger und Investoren können bei WEISSWERT weitere Informationen zu der Konvertierung von ADR erhalten.
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