In zwei Wochen endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Rund 1,3 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Schleswig-Holstein sind im Rahmen der bundesweiten Reform verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung über ihren Grundbesitz abzugeben. Die Abgabequote liegt nach Angaben des schleswig-holsteinischen Finanzministeriums bislang bei 60 Prozent.

Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, kommentierte das folgendermaßen:

„Heute sind Monika Heinold und ich uns einig: Die Frist, die Grundsteuererklärung abzugeben, müssen die Immobilieneigentümer einhalten. Ansonsten drohen Versäumniszuschläge oder sogar Zwangsgelder. Haus & Grund berät Mitglieder zu diesem Thema.

Die Floskel „Eigentum verpflichtet!“ hätte sich die Finanzministerin allerdings sparen können. Sie trägt die Verantwortung für das in Schleswig-Holstein angewendete, sehr bürokratische Grundsteuermodell sowie für die mangelhafte Digitalisierung der Finanzverwaltung. Bis auf die Wohnfläche der Immobilien liegen dem Staat alle Daten für die Grundsteuererklärung vor. Dennoch müssen die Eigentümer diese Daten, zum Beispiel den Bodenrichtwert, selbst ermitteln und bei der Grundsteuererklärung angeben. Diese Angaben werden jetzt wiederum durch die Finanzverwaltung geprüft. Die Finanzministerin muss sich die Frage gefallen lassen, warum sie es in ihrer mehr als zehnjährigen Amtszeit nicht geschafft hat, ihre Verwaltung digitaler aufzustellen.

Insgesamt hätte man die Grundsteuerreform auch einfacher haben können. Hätte sich Monika Heinold für eine einfacheres Modell ohne den Bodenrichtwert wie zum Beispiel in Hamburg entschieden, hätte sie den Grundstückseigentümern und ihrer Finanzverwaltung viel Arbeit erspart.“

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