Im Zuge der mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Dezember 2022 gemeinsam vorgenommenen Neukalkulation von ambulanten Operationen ist es zu einer Verschiebung der Vergütungsanteile zwischen kürzeren und längeren ambulanten Operationen gekommen. Bei größeren ambulanten Operationen wird nun bei der Kalkulation der Vergütung mehr Aufwand veranschlagt, für kleinere Operationen, wie zum Beispiel der operativen Entfernung der Rachenmandel (Adenotomie), wird nun etwas weniger Aufwand veranschlagt. Konkret bedeutet dies, dass sich für eine Adenotomie die Vergütung von 111 Euro auf 107 Euro verringert hat. Bei längeren Operationen, wie beispielsweise der plastischen Korrektur der Nasenscheidewand (Submuköse Resektion und plastische Rekonstruktion des Nasenseptums: Plastische Korrektur mit Resektion) hat sich die Vergütung von 261 Euro auf 304 Euro erhöht.

Über 200.000 Euro Ertrag für operierende HNO-Ärzte

Über alle Leistungen betrachtet wird sich die GKV-Vergütung für operierende HNO-Ärztinnen und Ärzte durch die Neukalkulation nach unserer Einschätzung insgesamt verbessern. Laut Statistischem Bundesamt lag der Reinertrag vor Steuern und Abgaben eines operierenden HNOArztes bereits im Jahr 2019 (neuere Zahlen liegen leider nicht vor) bei 204.563 Euro. Es ist empörend, wie schamlos einige Ärzteverbände versuchen, immer mehr Geld aus den Taschen der Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung herauszuholen und nicht einmal vor Drohungen gegen die Gesundheit von Kindern haltmachen. Wer wegen vier Euro mehr oder weniger Honorar für eine Operation offen dazu auffordert, kranke Kinder nicht zu behandeln, stellt offenkundig Geld über Gesundheit.

Politik und Kassenärztliche Vereinigungen gefordert

Die Politik ist gefordert, diesem maßlosen und unethischen Handeln dieser Verbände Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig ist es die gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, die ambulante ärztliche Versorgung sicherzustellen. Dazu gehört es auch, gegen Verletzungen des Sicherstellungsauftrages einzuschreiten.

 

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 206288-0
Telefax: +49 (30) 206288-88
http://www.gkv-spitzenverband.de

Ansprechpartner:
Florian Lanz
Leiter des Stabsbereichs Kommunikation, Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 206288-4200
Fax: +49 (30) 206288-84201
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel