Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren frei gemacht.
Die Nachweisverordnung ist in Kraft getreten, die zwischenzeitlich bestehenden Übergangsregelungen für Abfallerzeuger und -beförderer ausgelaufen.
Im Rahmen der Artikelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Nachweisverordnung novelliert, die Änderungen traten in Kraft.
Die Änderungen bewirken einerseits Vereinfachungen, legen andererseits jedoch auch zusätzliche Anforderungen an die Abfallwirtschaftsbeteiligten (etwa Händler und Makler) fest.
Die Teilnehmer sollen durch dieses Seminar Form und Inhalte der aktuellen Nachweis- und Registerführung nachvollziehen und umsetzen können – und damit auch in die Lage versetzt werden, anstehende Entscheidungen zu steuern und Lösungen bei sich ergebenden Umsetzungsproblemen zu finden.
Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der geänderten Regelungen an die Hand gegeben.
Das Seminar richtet sich sowohl an Mitarbeiter der Abfall- und Immissionsschutzbehörden als auch an Fach- und Führungskräfte der freien Wirtschaft sowie Erzeuger, Besitzer und Entsorger von Abfällen.
In Präsenz, aber sicher!
Teilnahmepauschale: 429 € (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/…
Programm
09.30 Uhr Europarechtliche Bezüge der Nachweisführung
– Einführung
10.00 Uhr Grundlegende Vorschriften zur Überwachung der Abfälle
– Systematik der Vorschriften (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG, NachwV, Vollzugshilfe)
– Allgemeine und besondere Überwachung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle
– Ausnahmen von Nachweis-/Registerpflicht
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Nachweisrechtliche Anforderungen und Entwicklungen gemäß NachwV
– Nachweis-/Registerführung für gefährliche Abfälle
– Nachweis-/Registerführung für nicht gefährliche Abfälle
12.00 Uhr Grundzüge der elektronischen Nachweisführung
– Grundpflichten der elektronischen Abfall-Nachweisführung
– Ausnahmen und Sonderfälle
– Besonderheiten bei Störungen etc.
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Grundzüge der elektronischen Nachweisführung
– Besonderheiten zum eANV
– Registerführung im eANV
14.30 Uhr Kaffeepause
14.45 Uhr Beispiele aus der praktischen Anwendung der elektronischen Abfall-Nachweisführung
– Vorabkontrolle: EN elektronisch
– Verbleibkontrolle: BGS- / ÜS elektronisch
16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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