Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verklagt die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude.* Der Umweltverband verlangt in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das KSG vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.

Als bevölkerungsreichstes Bundesland steht Nordrhein-Westfalen ebenfalls in der Pflicht, seine Emissionen anteilig zu reduzieren. Der Anteil an den bundesweiten Emissionen liegt immerhin bei knapp 30 Prozent. Im Gebäudesektor sind laut Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz ist zwar eine Absenkung der THG-Emissionen zu verzeichnen, aber wie auch auf Bundesebene bleibt der Verkehr ein Sorgenkind. Mit einem der dichtesten Straßennetze Europas liegt die Verantwortung für eine klimagerechte Verkehrswende aber auf der Hand.

Holger Sticht, BUND-Landesvorsitzender: „Nach dem energiepolitischen Braunkohlen-Desaster steht das Land NRW noch stärker in der Pflicht, die Emissionen in allen anderen Sektoren deutlich zu reduzieren, damit wir auf den klimaverträglichen Pfad der 1,5-Grad-Grenze zurückkehren. Gerade im Verkehrssektor müssen wir konsequent klimaschonende Mobilität fördern und die umweltfreundlichen Alternativen zum Autoverkehr massiv ausbauen. Die unzähligen NRW-Straßenneubauvorhaben im Bundesverkehrswegeplan müssen gestoppt werden. “

Das Pandemiejahr 2020 hat zwar zu einer Reduzierung der Emissionen im Verkehrssektor in NRW geführt, hieraus lässt sich aber kein Trend ableiten. Im Gegenteil, 2021 lässt vermuten, dass auch die Emissionswerte im Verkehr wieder steigen werden. Das Land NRW muss somit seine Anstrengungen in Sachen Klimaschutz deutlich erhöhen. Dazu gehört neben der konsequenten Umsetzung von Maßnahmen, auch den Druck auf Berlin zu erhöhen.

„Wir erwarten von Oliver Krischer als Vorsitzendem der Verkehrsministerkonferenz insbesondere die Themen klimagerechte Bundesverkehrswegeplanung, Tempolimit und Finanzierung der Verkehrswende auf die Agenda zu bringen und damit die Dringlichkeit zum Handeln auf Bundesebene zu erhöhen“, so Sticht weiter.

Laut Klimaschutzgesetz muss die Bundesregierung bis 2030 ihre Emissionen um 65 Prozent reduzieren. Gleiches gilt für NRW. Überschreiten Sektoren die vorgegebenen Jahresemissionsmengen, muss die Regierung laut eigenem Bundes-Klimaschutzgesetz schnellstmöglich Sofortprogramme beschließen. Bisher hat die Ampelkoalition keine derartigen Beschlüsse gefasst, obwohl sie dies wegen zu hoher Emissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor in 2021 hätte tun müssen. Sie hat noch nicht einmal wirksame Sofortprogrammentwürfe mit hinreichenden Maßnahmen vorgelegt, um die Ziele zu erreichen. Das hat der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung 2022 bestätigt.

Weitere Informationen:
Klageschrift:
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/materialien/pdfs/Klageschrift_Klimaschutz_24012023.pdf

Hintergrundpapier: https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/hintergrundpapier-klimaklage-zahlen-und-begriffsklaerung/

Audio-Kommentar des BUND-Vorsitzenden Olaf Bandt:  https://cloud.bund.net/index.php/s/8YF3kQaknMgrSMx 

[1]             Im Verkehrssektor wurden die für 2021 erlaubten Emissionsmengen um 3,1 Millionen Tonnen    Treibhausgasemissionen, im Gebäudesektor um 2,5 Millionen Tonnen überschritten. Für 2022 ist eine    erneute Überschreitung zu erwarten.

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