Am heutigen frühen Morgen eröffneten unbekannte Täter das Feuer auf ein Geldtransportfahrzeug an der dortigen Autobahn-Anschlussstelle A115. Nach Polizeiangaben versuchten die Täter das Geldtransportfahrzeug zum Anhalten zu zwingen. Dem Fahrer des Geldtransportfahrzeuges gelang es, vor den Angreifern davonzufahren und die Polizei zu alarmieren. Die Täter sind derzeit noch auf der Flucht – die Polizei leitete umgehend eine Fahndung ein.

„Durch das professionelle Handeln der gut ausgebildeten Sicherheitsmitarbeiter konnte das Anhalten des Fahrzeuges und somit der Raubüberfall auf sie sowie die transportieren Werte verhindert und die Polizei alarmiert werden. Wir freuen uns, dass die Mitarbeiter unverletzt sind, ungeachtet der Tatsache, dass eine Nachbetreuung der Mitarbeiter erforderlich sein wird“, so Florian Graf, Hauptgeschäftsführer der BDGW.

Dieser verhinderte Raubüberfall zeigt, dass die Sicherheitsvorschriften der BDGW aus der Anwendung von neuester Sicherheitstechnik für das Spezialgeldtransportfahrzeug und die entsprechende Ausbildung und Schulung von Sicherheitsmitarbeitern durch das betroffene Unternehmen in solchen Sondersituationen durchaus greifen.

Der BDGW-Sicherheitsstandard und sein Herzstück, die BDGW-Sicherheitsvorschriften, berücksichtigen die Vorgaben des Gesetzgebers, der Versicherer und Berufsgenossenschaften. Die BDGW-Sicherheitsvorschriften sind für die BDGW-Mitgliedsunternehmen verbindlich und erstrecken sich auf alle Bereiche, die zum Betrieb und zur Durchführung der angebotenen Dienstleistungen gehören. Alle BDGW-Mitgliedsunternehmen müssen jährlich und ggf. standortübergreifend zwei Sicherheits-Checks durchlaufen und den aktuellen Versicherungsschutz für den Geld- und Wertdienst der BDGW vorlegen.

Außerdem müssen die Mitgliedsunternehmen sicherstellen, dass die Mitarbeiter mindestens zweimal jährlich an Schulungen teilnehmen – zu Themen wie allgemeine Sicherheit, Veränderung krimineller Praktiken, Notwehr, Nothilfe sowie theoretischer und praktischer Waffenunterricht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW)
Norsk-Data-Straße 3
61352 Bad Homburg
Telefon: +49 (6172) 948-050
Telefax: +49 (6172) 458-580
http://www.bdgw.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel