Rechtzeitig zum Beginn der diesjährigen Obst- und Gemüsesaison informieren die nach EU-Recht anerkannten Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse, die Obst- und Gemüse-Absatzgenossenschaft (OGA) und der ihr angeschlossenen Vertriebsorganisation, der Obst- und Gemüse-Vertriebsgenossenschaft Nordbaden eG (OGV) in Bruchsal und der Obstgroßmarkt Mittelbaden eG (OGM) in Oberkirch über eine geplante gemeinsame Vermarktung ab 1.April 2023.

Über die in Bruchsal bereits vorhandene Vertriebsgenossenschaft OGV Nordbaden eG wird künftig das Warensortiment beider Erzeugerorganisationen gemeinsam vermarktet. Damit erfolgt eine seit Jahren angestrebte Bündelung des Warenangebots der beiden größten Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse im badischen Landesteil. Die Zusammenführung des Warenvolumens beider Unternehmen mit jeweils zirka 40 Millionen Euro Umsatz und ein erweitertes Sortiment aus einer Hand bedeuten eine Stärkung der genossenschaftlichen Obst- und Gemüsevermarktung im Südwesten. Für den Lebensmitteleinzelhandel, den Obst- und Gemüsefachhandel und die Verarbeitungsindustrie entsteht ein noch interessanterer und leistungsfähigerer Partner.

Nach den Verwaltungsbeschlüssen in Oberkirch und Bruchsal sind die Vorbereitungen an beiden Standorten in vollem Gang. Ein gemeinsames Vertriebsteam nutzt die vorhandenen Strukturen der bisherigen Vertriebsgenossenschaft in Bruchsal. Über eine neue IT-Verbindung erfolgt der erforderliche Daten- und Informationsaustausch. Die weiterhin selbständigen Erzeugerorganisationen OGA Bruchsal und OGM Oberkirch bleiben für die Mitgliederbetreuung, Warensteuerung und Warenaufbereitung im jeweiligen Einzugsgebiet verantwortlich. Ein gemeinsamer Abrechnungspool garantiert eine faire und transparente Gleichbehandlung aller Genossenschaftsmitglieder. Durch die Nutzung einer vorhandenen Unternehmensstruktur ohne Installation einer neuen Organisation hat man sich für den kostengünstigsten, effektivsten und schnellsten Weg einer Zusammenarbeit entschieden. Die Umsetzung dieser Kooperation zum 1. April 2023 erfolgt vorbehaltlich endgültiger Beschlüsse in den Verwaltungsgremien und Generalversammlungen.     

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