Die Tierpark Hagenbeck gGmbH: Entgegen den aktuellen Presseveröffentlichungen, in denen von einer Vielzahl von Vorwürfen gesprochen wird, erhebt die Staatsanwaltschaft nur einen einzigen Vorwurf: Dem Betriebsratsvorsitzenden sei zu Unrecht im Dezember 2020 sein Zugangsschlüssel zum Tierparkgelände abverlangt worden.

Der Betriebsratsvorsitzende hatte sich damals trotz Aufforderung geweigert, nicht ohne Genehmigung erneut betriebsfremden Personen Zugang zum Tierparkgelände zu ermöglichen.

Im Dezember 2020 war der Tierpark amtlich angeordnetes Quarantänegebiet.

Nachdem der Betriebsratsvorsitzende erklärt hatte, sich an die Quarantänevorgaben zu halten, wurde ihm der Schlüssel wieder ausgehändigt.

Alle anderen Vorwürfe in der Strafanzeige sind falsch und unzutreffend, was noch rechtliche Konsequenzen haben wird. Herr Rechtsanwalt Kury, der die Verteidigung übernommen hat, wird in der nächsten Woche eine Presseerklärung abgeben. Herr Kury befindet sich derzeit in Jerusalem.

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