Die Indexmiete ist wegen der hohen Inflationsraten in die Diskussion geraten. Neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen erstmals: Die an die Inflation gekoppelten Verträge sind nur ein Nischenprodukt auf dem deutschen Wohnungsmarkt.

Jahrelang kannte kaum jemand Indexmieten, inzwischen hat es der sperrige Begriff in die öffentliche Diskussion geschafft: Bei diesen Verträgen ist die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Im Gegenzug verzichten Vermieter auf alle sonstigen Anpassungen. Mit der hohen Inflation mehrten sich Meldungen, die suggerierten, die Indexmiete sei ein flächendeckendes Phänomen – ohne dass es dazu verlässliche oder gar amtliche Zahlen geben würde. Neue IW-Berechnungen zeigen nun, dass gerade einmal 2,2 Prozent der deutschen Mieter eine Indexmiete (§ 557b BGB) vereinbart haben.

Standardverträge für 92,2 Prozent aller Mieter 

Auch die Staffelmiete (§ 557a BGB), bei der Vermieter die Preise zu bestimmten Zeitpunkten um einen festgelegten Betrag erhöhen, betrifft gerade einmal drei Prozent aller Mieter. Die große Mehrheit von über 92 Prozent hat einen Mietvertrag unterzeichnet, bei dem die allgemeinen Mieterhöhungsregelungen gelten. Im Neubau, also bei Wohnungen und Häusern, die nach 2020 gebaut wurden, spielen Indexmieten eine etwas größere Rolle, sind aber noch immer deutlich in der Minderheit: Hier haben sieben Prozent der Mieter einen solchen Vertrag unterzeichnet und rund elf Prozent (11,1 %) einen Staffelmietvertrag.  

Diskussion macht Indexmieten bekannter 

Aus der öffentlichen Diskussion könnte sich ableiten lassen, die Indexmiete sei ein flächendeckendes Phänomen – dem ist definitiv nicht so. „Paradoxerweise könnte gerade die aktuelle Diskussion Indexmieten deutlich bekannter machen“, sagt IW-Immobilienexperte Ralph Henger. Gleichzeitig rechnet der Experte nicht damit, dass die Form marktbeherrschend sein wird – zu groß sind die Risiken und die möglichen Nachteile gegenüber einem Standardmietvertrag, für Mieter wie auch für Vermieter. Ein Beispiel: Wenn Vermieter energetisch modernisieren, dürfen sie die Miete nicht über eine Modernisierungsumlage anheben. Sie sollten deshalb darauf achten, Indexmieten nur für Neubauten oder frisch modernisierten Wohnungen anzubieten – oder die Indexmiete zeitlich zu befristen, was heute schon zulässig ist.  

Zur Methodik: Die Auswertung basiert auf einer Befragung von 5.303 Mietern, die im Rahmen des Ariadne-Projekts im sogenannten Wärme- und Wohnen-Panel im Herbst 2022 befragt wurden. Am Ariadne-Projekt sind 24 Institute beteiligt, die gemeinsam erforschen, welche politischen Maßnahmen der Bundesregierung dabei helfen, ihre Klimaschutzziele zu erreichen.

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