Die Fachvereinigung Omnibus und Touristik im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e. V. befürchtet regionale Lücken in der Akzeptanz des Deutschlandtickets, sofern es bei den derzeit diskutierten Gesetzesentwürfen bleibt.

Für den 1. Mai 2023 ist die bundesweite Einführung des Deutschlandticket für den gesamten öffentlichen Nahverkehr geplant. „Grundsätzlich begrüßen wir natürlich die Einführung eines solchen Tickets und setzen uns für dessen erfolgreiche Umsetzung ein“, sagt Rainer Levelink, Vorsitzender der Fachvereinigung Omnibus und Touristik im (GVN). „Leider haben der Bund und die Länder etwas versprochen, was sie aber bislang so nicht im Gesetzgebungsverfahren umsetzen“, führt Rainer Levelink weiter aus.

Die bei den Busunternehmen hierdurch entstehenden Mindereinnahmen sind beihilferechtlich konform auszugleichen. „Dies kann bei Verkehren, wo die Unternehmen von den Verkaufserlösen abhängig sind (eigenwirtschaftliche Verkehre; ausgeschriebene Nettoverträge oder Bruttoverträge mit Nettoanreizwirkung) nur erfolgen, wenn sogenannte Allgemeine Vorschriften erlassen werden. Und dies betrifft 40 Prozent aller ÖPNV-Verkehre in Niedersachsen“, ergänzt GVN-Landesgeschäftsführer Michael Kaiser.

Zentrales Problem ist demnach, dass der Bund darauf verzichtet, diese Allgemeine Vorschrift für das Deutschlandticket zu erlassen. Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf wird die Verantwortung auf die Länder delegiert, allerdings nicht verpflichtend auferlegt, wie eine flächendeckende Umsetzung zu erfolgen hat oder sichergestellt werden kann.

Solange weder für den Bund noch für die Länder noch für die Aufgabenträger eine gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Allgemeine Vorschrift zu erlassen, können die vorgenannten Busunternehmen einen Ausgleich für ihre Mindereinnahmen nicht beihilfekonform erhalten. Sie werden das Deutschlandticket daher nicht anwenden können.

„Es wird einen Flickenteppich geben. Das Versprechen der deutschlandweiten Geltung kann damit nicht eingehalten werden. Dadurch wird es für jede Region, jedes Unternehmen oder jeden Linienverkehr zu einer freiwilligen Entscheidung, ob das Deutschlandticket in Bussen akzeptiert wird“, stellt Rainer Levelink fest.

Der Verzicht auf eine Allgemeine Vorschrift ist für die betroffenen Busunternehmen nur dann beihilferechtlich unbedenklich, wenn die EU-Kommission (KOM) dies offiziell feststellt. Dazu muss schriftlich und für alle allgemeinverbindlich bestätigt werden, dass keine Beihilferelevanz vorliegt, weil das Deutschlandticket allen Nutzer zugutekommt und damit nicht wettbewerbsverzerrend wirkt. Zwar führen Vertreter von Bund und Ländern zurzeit informelle Gespräche mit der KOM. Diese Gespräche sind allerdings noch offen, und zurzeit ist nicht absehbar, ob diese bis zum 1. Mai 2023 abgeschlossen sind. Auch sind diese lediglich eine Einschätzung auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen, nicht gerichtsfest und nur vorläufig.

„Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts der Beihilferelevanz können wir als GVN unseren hiervon betroffenen Mitglieds-Busunternehmen leider nur empfehlen, das Deutschlandticket in ihren Linienverkehren nicht anzuerkennen“, so Michael Kaiser.

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