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Das Hamburger Abendblatt schreibt am heutigen Montag auf seiner Online-Seite:

„Hagenbeck-Betriebsrat erringt Etappensieg vor Gericht“ und „Dem Betriebsrat ging es in dem Verfahren darum, gerichtlich feststellen zu lassen, dass der Einsatz von Mitarbeitenden in den Abteilungen Kasse und Portier mitbestimmungspflichtig sei.“

Hierzu erklärt der für die Tierpark Hagenbeck gGmbH tätige Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Fuchs:

„Diese Ausführungen sind inhaltlich nicht richtig. Richtig ist demgegenüber, dass der Betriebsrat der Tierpark Hagenbeck gGmbH im hiesigen Verfahren allein beantragt hatte, durch gerichtliche Beschlussentscheidung Auskunft zu erlangen über bis zum letzten August 2022 eingesetztes Fremdpersonal im Tierpark.

Ob der Betriebsrat diese Auskunft über das Arbeitsgericht tatsächlich erhalten hätte, erscheint aus diversen Gründen mehr als zweifelhaft.

Die Tierpark Hagenbeck gGmbH hatte sich hierzu im Verfahren rechtlich klar positioniert und war zuversichtlich, diese gerichtliche Auseinandersetzung für sich entscheiden zu können.

Allerdings waren die Betriebsparteien über beide Rechtsanwälte am letzten Freitag und heutigen Montag auch nach Rücksprache mit der befassten Richterin und jeweils ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übereingekommen, den hiesigen Rechtsstreit durch einvernehmliche Einigung zu beenden – was nun zu dem Vergleich geführt hat.

Es wird darin festgehalten, dass der Betriebsrat für etwaige zukünftige Einsätze von Fremdpersonal im Kassen- und Portiersbereich des Tierparks ein Mitbestimmungsrecht hat. Dies wird in der geplanten Betriebsvereinbarung zu regeln sein.“

Tierpark-Geschäftsführer Dr. Dirk Albrecht:

„Ich freue mich, dass dieses Thema jetzt einvernehmlich geregelt werden konnte.“

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