Die Bundesnetzagentur hat heute die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen, die in den kommenden zwölf Monaten durchgeführt werden, festgelegt. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt nun 17,67 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct/kWh.

"Mit dieser Erhöhung passen wir die Höchstwerte in einem weiteren Ausschreibungssegment an die gestiegenen Kosten an und sorgen so für stabile und verlässliche Bedingungen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Anpassungen an gestiegene Gestehungskosten

Die neue Festlegung gilt für Biomasseanlagen, die über Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf gestiegene Kosten von Errichtung und Betrieb der Anlagen, gestiegene Kosten der eingesetzten Substrate sowie auf gestiegene Zinsen bei der Finanzierung von Anlagen. 

Bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen nach dem EEG können Gebote sowohl für Förderung von Neuanlagen als auch für eine Weiterförderung von Bestandsanlagen abgegeben werden. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten und damit bereits für den heute bekanntgemachten Gebotstermin zum 1. April 2023.

Die Festlegung des Höchstwerts kann unter www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-biomasse abgerufen werden.

Die Festlegung wird im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Fiete Wulff
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel