„Dass die Ärzteschaft aufgeschlossen für die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist, machen auch die aktuellen Ergebnisse des „Praxisbarometers Digitalisierung“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung deutlich“, betont Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen. Demnach nutze ein Großteil der mehr als 1750 befragten Vertragsärzte und –psychotherapeuten die praxisinterne Digitalisierung – Praxismanagement, Patientendokumentation oder digitale Anwendungen für die Arzneimitteltherapiesicherheit, um die Prozesse in ihren Praxen zu verbessern. Andererseits zeige die repräsentative Erhebung aber auch, dass viele Ärztinnen und Ärzte bezweifelten, durch die Digitalisierung tatsächlich mehr Zeit für ihre Patienten zu haben. Als mögliche Hemmnisse für ihre Arbeit hatten 78 % der Befragten das Thema IT-Sicherheit und 43 % die Fehleranfälligkeit der elektronischen Datenverarbeitung angegeben.

„Die Sorgen der Kolleginnen und Kollegen sind berechtigt, denn noch immer gibt es auch in Hessen keinen flächendeckenden Breitbandausbau“, erklärt Pinkowski. „Hier ist die Politik gefordert, zusätzliche finanzielle Mittel bereit zu stellen und Normen für das Zusammenwirken der unterschiedlichen Praxisverwaltungssysteme vorzugeben.“ Auch die Industrie müsse ihre Hausaufgaben machen und den Praxen sichere und bezahlbare Praxisverwaltungssysteme (PVS) anbieten. Außerdem sollten die PVS-Hersteller dafür sorgen, dass die Daten etwa beim Anbieterwechsel komplett und nicht nur rudimentär in ein anderes PVS-System  migriert werden können. Sinn der Digitalisierung sei es, ärztliches Handeln zu unterstützen und nicht zu behindern, so Pinkowski weiter: „Vor allem aber muss die Digitalisierung dem Patienten nutzen. Digitalisierung als Selbstzweck ist sinnlos.“

Auch für die ärztliche Selbstverwaltung stehe die Sicherheit digitaler Anwendungen an erster Stelle. „So darf es etwa bei der digitalen Patientenakte keinen Wildwuchs geben. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass die e-Akte einheitlich ist.“ Die elektronische Patientenakte solle Arztbriefe, Diagnosen, Röntgenbefunde, einen Notfallsatz sowie den Impfausweis enthalten und von einer Institution verwaltet werden, die keine wirtschaftlichen Interessen habe, schlägt Pinkowski vor. „Das kann beispielsweise die Landesärztekammer sein.“

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