Die DRV Bund hat den Corona-Zuschlag vorzeitig eingestellt. Reha-Einrichtungen haben durch die plötzliche Einstellung keine Reaktionszeit.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat den Corona-Zuschlag im Bereich der medizinischen Rehabilitation eingestellt. Die DRV – in ihrer Funktion als Kostenträger der medizinischen Rehabilitation – stellt den Zuschlag vorzeitig ein und teilte das auch überraschend kurzfristig mit. Zur Begründung gibt die DRV Bund die Aufhebung der Masken- und Testpflicht in Reha-Einrichtungen durch die Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung der Bundesregierung zum 01.03. an. Damit entfalle die Grundlage für den Zuschlag bei ambulanten und stationären Leistungen.

Einstellung des Zuschlags ohne Ankündigung

Die Träger der DRV haben zwar stets deutlich gemacht, dass der Zuschlag nur anlassbezogen und befristet gezahlt wird. Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) ist die unangekündigte Einstellung des Zuschlags aber sehr problematisch – nur wenige Wochen nach einer Mitteilung vom Januar, ihn bis Anfang April weiter zu zahlen. DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall dazu: „Den Zuschlag unangekündigt einzustellen, stellt die Einrichtungen vor große Herausforderungen. Sie hatten sich darauf eingerichtet, die umfassenden Hygiene- und Schutzkonzepte bis zum April aufrecht zu erhalten. Das wird nun nicht mehr gehen.“

Hygienekonzepte werden jetzt eingestellt

Die pandemisch bedingten Hygienekonzepte in medizinischen Einrichtungen der Rehabilitation beinhalteten in den vergangenen drei Jahren neben der Masken- und Testpflicht organisatorische Herausforderungen wie eine verminderte Personenanzahl in Therapiegruppen, einer erhöhten Anzahl an Reinigungsintervallen, Belüftungskonzepten, einem Mehraufwand an Hygienematerial, speziellen Speisevorschriften und Coronaschutz-Konzepten in der Essensausgabe.

Die betroffenen Reha-Einrichtungen haben durch die plötzliche Einstellung des Corona-Zuschlags keine Reaktionszeit und sind nun gezwungen – aufgrund der fehlenden Finanzierung – die vielfältigen Maßnahmen zum Schutz der Rehabilitand_innen und der Beschäftigten einstellen.

Die Träger der DRV hatten mit Unterbrechungen seit 2021 Zuschläge zur Kompensation des Mehraufwands für Schutzmaßnahmen in den Einrichtungen in Höhe von zuletzt 7,00 Euro für stationäre Leistungen und 5,25 Euro für ambulante Leistungen pro Tag gezahlt und erst Anfang des Jahres bis zum 07.04.2023 verlängert.

Das Rundschreiben der DRV Bund finden sie auf der Corona-Info-Seite der DEGEMED: Aussetzung-der-Zahlung-des-coronabedingten-Zuschlags-ab-01.03.2023.pdf

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