Immer mehr Handwerksbetriebe müssen sich um eine geeignete Nachfolge kümmern. Für eine erfolgreiche Übergabe steht eine entscheidende Frage im Vordergrund: Wie viel ist mein Unternehmen wert? Dafür können Handwerker auf die AWH-Methode zurückgreifen, die die Besonderheiten der Betriebe berücksichtigt. Melita Zivoder und Thomas Rieger, betriebswirtschaftliche Berater im Unternehmensservice der Handwerkskammer Konstanz, erklären, worauf es ankommt.

  1. Wann lohnt es sich, den Betrieb schätzen zu lassen?

Für eine Bewertung des eigenen Betriebs können viele Gründe sprechen, erklärt Thomas Rieger. „Viele lassen ihr Unternehmen schätzen, wenn eine Übergabe an einen Nachfolger ansteht. Aber auch bei Scheidungen oder wenn mehrere Kinder erben, kann der Unternehmenswert wichtig sein.“ Es könne aber auch steuerliche Gründe haben.

Doch nicht für jeden Betrieb lohnt sich eine Schätzung. Melita Zivoder erläutert: „Eine Bewertung macht erst ab einer gewissen Ertragskraft Sinn, also wenn ausreichend hohe Gewinne vorliegen.“ Die Berater der Handwerkskammer Konstanz prüfen im Rahmen vom Erstberatungsgespräch die relevanten Zahlen und wägen ab, ob ein Unternehmenswert vorliegt. Die Beratungen sowie die spätere Bewertung sind für Kammermitglieder kostenlos.

  1. Wie kann der Inhaber den Wert seines Betriebs beeinflussen?

„Teilweise haben Betriebsinhaber eine völlig falsche Vorstellung vom Wert ihres Unternehmens“, weiß Thomas Rieger aus Erfahrung. Hier klaffen der ideelle Wert und der tatsächliche auseinander, weil die Inhaber beispielsweise nicht in die Digitalisierung oder in neue Maschinen investiert haben. „Wer mit dem Gedanken spielt, sein Unternehmen zu verkaufen, der sollte sich auch in den letzten Jahren gut um seinen Betrieb kümmern und zum Beispiel Stellen nachbesetzen.“ Denn auch ein gut funktionierendes Team an Mitarbeitern steigert den Unternehmenswert.

  1. Warum gibt es ein spezielles Modell zur Bewertung von Handwerksbetrieben?

Handwerksbetriebe ticken anders. Der Inhaber spielt eine wichtige Rolle für sein Unternehmen. Er hat die Kundenkontakte und das nötige Knowhow, kennt die Hauptlieferanten seit Jahren und ist in der Region verwurzelt. Kurz er ist das Herz des Betriebs. An ihm hängt viel. „Die Ertragslage hängt ganz entscheidend von der Unternehmerpersönlichkeit ab“, sagt Melita Zivoder. Das berücksichtigt das sogenannte AWH-Verfahren, das sich vor allem für kleinere und inhabergeführte Unternehmen eignet. Es wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH) entwickelt und ist vom Finanzamt anerkannt.

„Auch nach dem Betriebsverkauf wirken die unternehmerischen Entscheidungen häufig noch eine unbestimmte Zeit fort, bis sie sich völlig verflüchtigen“, erläutert die Betriebsberaterin der Kammer weiter. Das werde beim AWH-Standard durch eine sogenannte Inhaberabhängigkeit als Zuschlag auf die künftigen Erträge im Rahmen des Kapitalisierungszinses berücksichtigt.

  1. Wie funktioniert das AWH-Verfahren?

Die AWH-Methode berücksichtigt nicht nur den Wert des Inhabers für das Unternehmen, sondern auch die Abhängigkeiten von qualifizierten Mitarbeitern, von Lieferanten, von einzelnen Kundengruppen. Außerdem bewertet es die Konkurrenzsituation und das Leistungsangebot. Auch andere Besonderheiten in Handwerksbetrieben werden miteinbezogen, wie etwa, dass sich Privat- und Betriebsvermögen nur schwer trennen lassen.

„Der AWH-Standard nimmt eine Bewertung unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten vor“, sagt Beraterin Melita Zivoder. „Der Vorteil ist, dass die vergangenen vier Jahre des Betriebs angeschaut werden.“ Daraus wird dann ein Überschuss ermittelt, mit dem der Käufer künftig rechnen kann – wenn er den Betrieb wie zuvor weiterführt. Bereinigt werden die Werte um außerordentliche Aufwendungen. „Das sind zum Beispiel Forderungsausfälle“, erläutert Melita Zivoder. Auch die kalkulatorischen Kosten werden berücksichtigt. Dazu zählt die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns oder eine kalkulatorische Miete.

  1. Was sagt das Ergebnis aus?

Thomas Rieger betont, dass das AWH-Verfahren lediglich einen Richtwert liefere. „Der errechnete Wert legt einen fairen Kaufpreis, sowohl für Übergeber als auch für Übernehmer, dar.“ Wie hoch aber der Verkaufspreis am Ende ausfalle, das sei Verhandlungssache.

Eine Unternehmensbewertung liefert nicht nur wichtige Anhaltspunkte für die Preisbildung. Außerdem kann sie Argumente zur Begründung und Durchsetzung eines bestimmten Preises geben und die Stärken und Schwächen eines Unternehmens aufzeigen. „All das macht sie in der Verhandlung um einen beiderseitig akzeptierten Kaufpreis geradezu unentbehrlich“, schließt Betriebsberater Thomas Rieger.

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