„Die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterstützt die Kernpunkte der Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit ausdrücklich. Die Einführung einer Opt-Out-Lösung bei der elektronischen Patientenakte kann dazu beitragen, die Vorteile digital verfügbarer Dienste für die Versorgung greifbar zu machen. Die Belange des Daten- und Patientenschutzes müssen dabei genauso Berücksichtigung finden, wie der Anspruch der Versicherten, die medizinische Versorgung unter Nutzung vorhandener Gesundheitsdaten laufend zu verbessern. Das gilt für die medizinische Versorgung des Einzelnen, wie auch für die Weiterentwicklung der Versorgungsforschung für alle. Daher begrüßen wir, dass die Gesundheitsdaten nicht nur in der elektronischen Patientenakte für die individuelle Versorgung der Patientinnen und Patienten genutzt werden sollen, sondern dass mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz auch die Grundlage für einen nationalen Gesundheitsdatenraum und die Nutzung für Forschungen und Innovationen geschaffen wird“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
Voraussetzung für die Umsetzung der Opt-Out-Regelungen ist, dass die Versicherten umfassend über ihre Rechte und den Nutzen der Opt-Out-ePA und der Gesundheitsdatennutzung informiert werden. Die elektronische Patientenakte muss benutzerfreundlich gestaltet werden und dabei technische Lösungen für alle Bevölkerungsgruppen anbieten. Dies erfordert, unterschiedliche Nutzergruppen bei der Konzeption frühzeitig einzubinden.
Zudem müssen auch die finanziellen Grundlagen geschaffen werden, um die in der Digitalisierungsstrategie genannten Ziele umzusetzen. Gerade die Umsetzung der ePA verursacht in den Krankenhäusern, bezogen auf Interoperabilität und Sicherheit der Daten, enormen Aufwand. „Die Mär, dass man mit Digitalisierung Geld sparen kann, ist angesichts des Fachkräftemangels und der mit dem KHZG enorm gestiegenen Kosten für digitale Lösungen im Krankenhaus schon heute widerlegt“, so Gaß.
Die Betriebskostenfinanzierung digitaler Lösungen ist nach wie vor ungelöst, gleichzeitig drohen noch immer Sanktionen, wenn bis Ende kommenden Jahres nicht alle gesetzlich geforderten Lösungen umgesetzt sind. Der Verweis von Minister Lauterbach auf die Digitalisierung in Israel und den USA ist richtig. Eine mit diesen Ländern vergleichbare Finanzierung besteht in Deutschland dagegen nicht. Die Krankenhäuser in Deutschland blicken gespannt auf die Frage, wie die Umsetzung dieser Digitalisierungsbeschleunigung finanziell sichergestellt wird.
„Wichtig ist: Die Digitalisierung muss nachhaltig umgesetzt werden. Dazu gehört auch, die entstehenden Betriebs- und Personalkosten im System abzubilden. Sonst verpufft der Impuls des Krankenhaus-Zukunftsfonds, ohne dauerhaft für eine Verbesserung der Versorgung zu dienen“, betont der DKG-Vorstandsvorsitzende.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.887 Krankenhäuser versorgen jährlich 17 Millionen stationäre Patienten (2020) und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,4 Millionen Mitarbeitern. Bei 127 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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