Der Designhändler TAGWERC als Antragsteller ist mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Carin Panton von Halem als Antragsgegnerin wegen der Verbreitung unwahrer Behauptungen im Internet erfolgreich vorgegangen. Nach erfolgloser Abmahnung und Anhörung im schriftlichen Verfahren erließ das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen die Antragsgegnerin. Auf den Widerspruch der Antragsgegnerin bestätigte das Gericht den Erlass mit Urteil vom 10.03.2020, Az. 14c O 94/19. Das Oberlandgericht Düsseldorf wies die dagegen gerichtete Berufung der Antragsgegnerin zurück (Beschluss vom 29.01.2021, Az. I-20 U 186/20).

Laut Urteil ist es der Antragsgegnerin „unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt, gegenüber Suchmaschinenbetreibern und Betreibern von Social Media Plattformen zu behaupten, a) die Antragstellerin verwende in ihren Internetauftritten, insbesondere der Internetseite „verner-panton.de“ Bilder, Texte sowie den Namen Verner Panton ohne Autorisierung durch die Inhaber der Rechte an den Werken des dänischen Architekten und Designers Verner Panton, und b) aufgrund einer bei einem deutschen Gericht eingereichten Klage seien Inhalte der Antragstellerin bereits von Instagram und anderen Plattformen entfernt worden, und c) die Antragstellerin behaupte, die offizielle Lizenznehmerin von Verner Panton zu sein, insbesondere, wenn dies wie erfolgt geschieht: The website www.verner-panton.de is using images, text content and the name of Verner Panton without license from us, the official licensing holders of Danish architect and designer Verner Panton. Their content has already been taken down of Instagram and other platforms following a Iaw suit we lied against them in German court. Tagwerc, the company behind verner-panton.de claim to be the official Verner Panton license holder without permission to do so.”

Zum Hintergrund

Zum Hintergrund heißt es im Urteil: „Die Antragstellerin ist eine im Jahr 2009 gegründete Designagentur, die Design-Produkte vertreibt, u.a. solche des im Jahre 1998 verstorbenen dänischen Architekten und Designers Verner Panton. Für ihren Vertrieb nutzt sie seit ihrer Gründung unter anderem die Domain www.verner-panton.de. Diese ist über Schlagworte zu unterschiedlichen Themenbereichen betreffend Verner Panton und dessen Werke mit ihrem Blog verknüpft. Bis zu dem hier streitgegenständlichen bei Google eingereichten sog. Digital Millennium Copyright Act—Antrag (nachfolgend als DMCA-Antrag bezeichnet) war mit der Internetseite der Antragstellerin auch ihr Online-Shop verlinkt, in dem Design-Produkte des Designers Verner Panton zum Kauf angeboten wurden.“

Domain aus Index entfernt

Als die vormals unter dem Suchbegriff „Verner Panton“ unter den ersten Suchtreffern gelistete Domain nicht mehr angezeigt wurde, befand sich am Ende der Suchergebnisse der Hinweis: „Als Reaktion auf eine Klageschrift, die wir nach dem US-amerikanischen Urheberrecht (Digital Millenium Copyright Act, DMCA) erhalten haben, haben wir 1 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Du kannst die DMCA-Klageschrift, die dieser Entfernung zugrunde liegt, unter LumenDatabase.org lesen. Einige Ergebnis wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt. Weitere Informationen“

Weitere Informationen

Klickte man auf den unter „weitere Informationen“ hinterlegten Link, wurde man auf die lnternetseite https://www.lumendatabase.org/notices/18553438 weitergeleitet, auf der Informationen zur DMCA-Klageschrift bereitgestellt wurden. Dort hieß es unter „Description“: “The website www.verner-panton.de is using images, text content and the name of Verner Panton without license from us, the official licensing holders of Danish architect and designer Verner Panton. Their content has already been taken down of Instagram and other platforms following a Iaw suit we lied against them in German court. Tagwerc, the company behind verner-panton.de claim to be the official Verner Panton license holder without permission to do so.”

Eidesstattliche Versicherung

Als Sender war „Verner Panton on behalf of Carin Panton von Halem“ vermerkt. Die Antragsgegnerin hatte in ihrer eidesstattlichen Versicherung vom 10.10.2019 im Rahmen des o.g. Verfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf angegeben, sich gegenüber Google mit dem “Auszug des Handelsregisters”, ihres “Ausweises” sowie "der Erbschaftsbestätigung“ legitimiert zu haben. Die Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf und Oberlandesgerichts Düsseldorf wurden im einstweiligen Verfügungsverfahren getroffen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

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