Die jüngste Forderung des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. nach einem „Abschied vom Goldstandard beim Personal“ in der Langzeitpflege kommentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Wir können uns von nichts verabschieden, was wir nicht haben. Davon zu sprechen, dass es aktuell einen Goldstandard beim Personal in der Langzeitpflege gebe, ist irreführend falsch. Das verkennt die nachhaltig schlechten Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Pflege. Holzklasse statt Goldstandard beim Pflegepersonal wäre die treffendere Bezeichnung. Diese Klasse sind wir gerne bereit zu verlassen.

Dazu benötigen wir gute Arbeitsbedingungen und gute Arbeitsabläufe sowie ein Klima in den Einrichtungen, das das Personal wertschätzend mitnimmt. All dies kann wesentlich durch jeden Arbeitgeber beeinflusst werden. Einsparungen zulasten der Versorgung der Pflegebedürftigen und auf dem Rücken der Profession Pflege sind dabei jedoch niemals ein gutes Mittel.

Geboten ist ein bedarfsnotwendiger Personalaufbau beim Pflegepersonal der Langzeitpflege. Zum 1. Juli 2023 akzeptiert der Gesetzgeber einen solchen von rund 40 Prozent in der stationären Langzeitpflege. Notwendig sind nach den Ergebnissen des Projektes zur Personalbemessung gemäß § 113c SGB XI (PeBeM) jedoch im deutschlandweiten Schnitt 3,5 Prozent mehr Pflegefachpersonen und 69 Prozent mehr Assistenzkräfte. Das muss vollumfänglich umgesetzt werden.

Erforderlich ist zudem ergänzend eine Organisationsreform in den Einrichtungen. So könnte laut der o.g. Studie die Fachkraftzeit für Fachkrafttätigkeiten mit einem anderen Personalmix mehr als verdoppelt werden. Dazu müssen die Rollen neu definiert werden. Notwendig ist eine kompetenzorientierte Pflege.

Gute Arbeitsbedingungen bedürfen vor allem auch leistungsgerechter Entgelte und Vergütungen, für die die Kassen und Sozialhilfeträger zuständig sind, wie auch eines gesetzlichen Rahmens, der vor finanzieller Überforderung der Pflegebedürftigen schützt. Gefragt sind daher auch der Bund und die Länder. Angepasst werden müssen das Leistungserbringungsrecht wie auch das Ordnungsrecht. Benötigt wird ein Goldstandard für gute Arbeitsbedingungen.“

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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