„In Erbengemeinschaften sieht das Gesetz nur einen Zweck: Es soll ein temporärer rechtlicher Rahmen geschaffen werden, währenddessen das Erbschaftsvermögen unter den Erben aufgeteilt und im Anschluss die Erbengemeinschaft wieder aufgelöst wird“, beschreibt Manfred Gabler, Geschäftsführer der ErbTeilung GmbH die Ausgangslage. Doch das DIA-Dossier, das in Zusammenarbeit mit der ErbTeilung GmbH in Weilheim entstand, zeigt, dass zeitraubende Probleme bei der Aufteilung des vorhandenen Vermögens unter mehreren Erben sehr häufig vorkommen. Den Extremfall lieferte eine Erbengemeinschaft, die 104 Jahre Bestand hatte. „Die erfolglosen Versuche zur Auflösung dauerten also über mehrere Generationen an“, zieht Gabler ein ernüchterndes Fazit.
Die meisten Erbengemeinschaften bestehen aus zwei bis vier Erben (zusammengenommen 81 Prozent aller ausgewerteten Fälle). Bei fast zwei Prozent der Erbengemeinschaften waren es sogar mehr als zehn Erben. Erfahrungsgemäß gilt: Je mehr Erben sich verständigen müssen, umso mehr gegensätzliche Interessen stoßen aufeinander. „Konflikte sind dann programmiert“, weiß Gabler aus Erfahrung seines Unternehmens. Die Wahrscheinlichkeit einer gemeinsamen Lösung sinke daher proportional mit der Anzahl der Erben. Bei großen Erbengemeinschaften sei nur noch mit erheblichem finanziellem Aufwand und speziell abgestimmten Methoden eine Auflösung zu erreichen.
Das DIA-Dossier „Wenn der Nachlass zum Zankapfel wird“ ist keine repräsentative Erhebung. Die Datenbasis beruht auf über 5.500 Kundenkontakten der ErbTeilung GmbH aus den Jahren 2019 bis 2023. Auf der Grundlage dieser eher zufällig zustande gekommenen Stichprobe lassen sich aber dennoch wertvolle Schlussfolgerungen ziehen, zumal über Erbengemeinschaften trotz ihrer wirtschaftlichen Bedeutung bislang wenig bekannt ist. Das komplette DIA-Dossier finden Sie auf der DIA-Webseite.
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