Bundesbauministerin Klara Geywitz und der Präsident des Eigenheimerverbandes Deutschland e.V. trafen sich am 4.4.2023 in kleiner Runde, um über die derzeitigen Herausforderungen in dem Bereich „Heizen mit erneuerbaren Energien“ zu beraten. Derzeit sind viele Eigenheimbesitzer von dieser Fragestellung betroffen und es herrscht Unklarheit über die Vorgehensweise der Bundesregierung.

Präsident Kuhn stellte die Besitzer von Wohneigentum in den Vordergrund der Diskussion und betonte, dass sich viele Eigenheimbesitzer ihre Immobilie bald nicht mehr werden leisten können. Auch Übergangsregelungen und Altersbeschränkungen würden dabei nicht helfen, wenn das Haus dennoch saniert und dafür ein Kredit aufgenommen werden müsste.  „Junge Familien haben ihre Immobilien sicher noch nicht abbezahlt und können keine weiteren Kredite aufnehmen. Ältere Menschen können sich den Gang zu ihrem Bankinstitut gleich sparen – sie werden keinen Kredit mehr bekommen. Das Szenario läuft darauf hinaus, dass sich viele Menschen die Nachrüstung ihrer Wohnungen oder Häuser nicht leisten können und sie werden diese dann verlassen müssen. Damit wird wertvoller bestehender Wohnraum regelrecht vernichtet“, so Wolfgang Kuhn. Die Bauministerin versprach beim Referentenentwurf die Einwendungen des Eigenheimerverbandes zu prüfen und einfließen zu lassen und sich weiter mit dem Eigenheimerverband auszutauschen.

Ein Vertreter des Bundesbauministerium, Staatssekretär Sören Bartol, nahm am 29. März am Parlamentarischen Frühstück des Eigenheimerverbandes Deutschland in Berlin bereits teil und dokumentierte damit, ebenso wie Bundesbauministerin Geywitz, dass die Sorgen und Nöte der Eigenheimbesitzer von der Politik ernst genommen werden.

Über den Eigenheimerverband Bayern e.V.

Der Eigenheimerverband Bayern e.V. setzt sich aus 320 Ortsverbänden zusammen, die über alle bayerischen Regierungsbezirke verteilt sind und eigenständig arbeiten. Insgesamt hat die Organisation mehr als 72.000 Mitglieder. Die Hauptaufgabe ist die Interessenvertretung von Personen mit selbst genutztem Wohneigentum. Zu den Leistungen des Verbandes zählt die Beratung in allen Angelegenheiten des Wohnungs-, Haus- und Grundbesitzes, wie zum Beispiel Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, etc. Daneben tritt der Verband öffentlich als Experte für Wohn-, Grundstücks- und Bauthemen auf. Zu seinen satzungsgemäßen Aufgaben gehört des Weiteren die Beratung in allen Fragen rund um das Thema Garten.

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