Zum heute vorgestellten Rechtsgutachten der Gesundheitsministerien in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zu den Kompetenzen des Bundes bei der Krankenhausreform sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes:

Bundesweit einheitliche und verbindliche Vorgaben für die Krankenhausplanung sind erforderlich, wenn wir mit der Krankenhausreform wirklich Verbesserungen im Sinne der Patientensicherheit erreichen wollen. Zu den Kompetenzen des Bundes in der Planung und den grundrechtlichen Voraussetzungen gibt es durchaus unterschiedliche juristische Einschätzungen, aber jetzt kommt es vor allem auf konstruktive Politik an: Bund und Länder sind gefordert, bei der Krankenhausreform aufeinander zuzugehen und zusammenzuarbeiten. Dabei sind bundeseinheitliche Leistungsgruppen und Leistungsbereiche aus unserer Sicht unverzichtbar, um Planung und Finanzierung endlich gleichgerichtet auf die bedarfsnotwendigen Strukturen auszurichten. Die Länder können auf Basis der Leistungsgruppen künftig konkrete Versorgungsaufträge für die Kliniken festlegen. Diese sind dann auch eine geeignete Grundlage für die Entscheidung, welche Kliniken künftig die Fallzahl-unabhängigen Vorhaltepauschalen für bedarfsnotwendige Leistungen erhalten.“

Reimann: Bundeseinheitliche Leistungsgruppen sind unverzichtbares Element der Krankenhausreform
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Fragen des Weiterentwicklungsbedarfs der Krankenhausplanung auf der Basis von Leistungsgruppen
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