„Für Fahrer eines Elektrorades, Pedelecs und E-Bikes ist neben einer Unfallversicherung eine Privathaftpflichtversicherung äußerst wichtig“, betont GVI-Vorstand Jürgen Buck. Ein E-Bike oder Pedelec mit einem Elektroantrieb bis maximal 250 Watt, der die Räder auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h beschleunigt, ist häufig in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Sicherheitshalber sollten die E-Bike-Radler sich von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass Schäden durch ihr E-Bike oder Pedelec in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
„Ein E-Bike oder Pedelec mit der Antriebsvariante von 500 Watt und einer Beschleunigung auf maximal 45 km/h ist nicht in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen“, warnt Jürgen Buck. Diese sogenannten S-Pedelecs benötigen ein Moped-Kennzeichen mit eingeschlossenem Haftpflichtschutz.
Auf Grund der weiter zunehmenden Beliebtheit ist ein Elektrorad, E-Bike oder Pedelec auch begehrter für Diebe. „Ein gutes Fahrradschloss ist neben dem richtigen Versicherungsschutz gegen Diebstahl wichtig“, rät Jürgen Buck. Und über die Hausratversicherung können E-Bikes kostengünstig gegen Diebstahl versichert werden, sind aber in der Summe aller Räder im Haushalt meist auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Die Versicherer haben deshalb nachgelegt und spezielle Fahrradversicherungen über den reinen Diebstahlschutz kreiert.
Hilfreiche Tests und Tipps über die richtige Suche und den Kauf des Elektrorads, die Sicherheit, die Diebstahlsicherung und den Versicherungsschutz eines Elektrorades, E-Bike und Pedelec stehen unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
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