• Risiken der Giftgas-Röhre bleiben
  • Großer Eingriff durch erneute Baumaßnahmen
  • Covestro kann Notwendigkeit der Pipeline nicht belegen

Nach der gestrigen Abweisung der Klage des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die CO-Pipeline der Covestro AG kündigte der Umweltverband weiteren Widerstand an. Die 67 Kilometer lange Pipeline von Köln-Worringen nach Krefeld-Uerdingen sei überflüssig und mit hohen Risiken für Mensch und Natur verbunden.

BUND-Experte Dieter Donner: Das Urteil hat uns enttäuscht, aber es überrascht nicht. Durch die „Vorentscheidung" des Oberverwaltungsgerichts in dem Leitverfahren von vier Privatpersonen im August 2020 wurden hohe Klagebarrieren für alle weiter anstehenden Klagen errichtet. Über diese konnte und wollte dieses Gericht nicht steigen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilbegründung abwarten und dann über die weiteren Schritte entscheiden.“

Die BUND-Klage richtete sich gegen den Planänderungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 10. August 2018. Dieser sieht die nachträgliche Verlegung einer zusätzlichen Matte (GeoGrid2) zur vermeintlichen Verbesserung des Schutzes vor Beschädigungen der Giftgas-Röhre vor. Der Einbau dieser Matte ist jedoch unstreitig mit weiteren großen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden, ohne dass jedoch eine zusätzliche Schutzfunktion erwiesen wäre.

Die 3. Kammer des Veraltungsgerichts Düsseldorf begründete die Klageabweisung damit, dass eine Minimierung des Eingriffs durch eine weitgehende Verwendung des so genannten Pflugverfahrens und die ökologische Baubegleitung gewährleistet sei. Dabei hatten die Bezirksregierung Düsseldorf und die Covestro AG in der mündlichen Verhandlung noch nicht einmal sagen können, auf welcher Streckenlänge die Warnmatte eingepflügt werden könne und wo eine offene Bauweise notwendig sei. Insofern sei der Eingriff in die Natur auch im vornhinein nicht abschätzbar. Dass die Betreiberin trotzdem einen Blanko-Scheck für weitere, derzeit im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz nicht bewertbare Baumaßnahmen erhält, sieht der BUND weiterhin als höchst problematisch an.

Zudem fehlt es nach Ansicht des BUND an einer Planrechtfertigung für das Vorhaben. Zwar hatte die Bezirksregierung Düsseldorf auf Antrag der Covestro AG die sofortige Vollziehung des Vorhabens bewilligt. Die Vorhabensträgerin bestätigte gestern allerdings, davon erst nach Abschluss aller noch anhängigen Klageverfahren Gebrauch machen zu wollen.

BUND-Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach: „Wenn die Covestro AG keinen Gebrauch von der Anordnung des Sofortvollzugs zur Fertigstellung der Rohrleitung sowie der Verlegung der GeoGrid2-Matte macht, stellt sich schon die Frage, ob die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Begründung überhaupt noch trägt und weitere Eingriffe dadurch gerechtfertigt sind. 16 Jahre nach Beginn des Genehmigungsverfahrens und ohne dass bis heute ein Kubikmeter Kohlenmonoxid geflossen wäre noch immer mit einer Notwendigkeit der Sicherung des Chemiestandortes zu argumentieren, verwundert schon.“

Die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Vorhabens wollte das Verwaltungsgericht Düsseldorf allerdings unter Verweis auf den grundlegenden Planfeststellungsbeschlussaus dem Jahre 2007 und die im Leitverfahren ergangenen Urteile nicht erneut thematisieren. Für den BUND stellt sich allerdings schon die Frage, ob das Projekt einer Kohlenmonoxid-Pipeline nicht „vollständig aus der Zeit gefallen ist“.  Der Protest gegen die Inbetriebnahme der Giftgas-Röhre werde jedenfalls weitergehen, so der Umweltverband.

Aktenzeichen: 3 K 8429/18

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Merowingerstr. 88
40225 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 302005-0
Telefax: +49 (211) 302005-26
http://www.bund-nrw.de

Ansprechpartner:
Dieter Donner
UND Experte für die CO-Pipeline
Telefon: +49 (2103) 65030
E-Mail: dietersdonner@arcor.de
Dirk Jansen
Geschäftsleiter und Pressesprecher
Telefon: +49 (211) 302005-22
Fax: +49 (211) 302005-26
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel