Im Alter haben Menschen nicht nur die Wahl zwischen Pflege zu Hause oder in einer stationären Einrichtung wie oft suggeriert. Es existieren zahlreiche andere Modelle, gerade ambulant betreute Wohngemeinschaften sind eine besonders attraktive Wohnform. Leider diskriminieren die gesetzlichen Regelungen diese WGs, und im vorliegenden Gesetzentwurf für eine Pflegereform wurden sie schlichtweg vergessen.

„In unseren ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben jeweils zwischen 8 und 12 Menschen,“ berichtet die Mainzer Diözesancaritasdirektorin Regina Freisberg. Insgesamt gibt es im Bistum Mainz (zum Beispiel in Worms, in Mainz und in Bensheim) 18 solcher WGs, einige von ihnen richten sich gezielt an Menschen mit Demenz. „Im Vordergrund stehen Wohnen in den eigenen vier Wänden, eine Kombination aus Gemeinschaft und Privatsphäre, die selbstbestimmte Alltagsgestaltung der Mieterinnen und Mieter und die nötige Unterstützung zur Bewältigung des Alltags,“ so Freisberg. Ambulante Pflegedienste erbringen die professionelle Pflege, die die Menschen brauchen – konkret heißt das, angepasst an den jeweiligen Bedarf der Mieterinnen und Mieter, mehrere Stunden über den Tag verteilt.

Die pflegebedürftigen Menschen werden bei ihrer Alltaggestaltung durch eine Präsenzkraft unterstützt. So werden die Besorgungen des täglichen Bedarfs gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern erledigt. Die Mahlzeiten werden täglich in den Wohnküchen gemeinsam zubereitet, unter gemeinsamer Entscheidung der Bewohnerinnen und Bewohner, was es zu essen gibt. Auch die Wäsche wird im Rahmen der Alltagsgestaltung gemeinsam mit den Mietenden und den Wohngruppenassistenten organisiert. Die Bewohnerinnen und Bewohner bestimmen auch ihre Besuchszeiten eigenständig.

Ungleichbehandlung von betreuten WGs

Die Kosten in einer Wohngemeinschaft liegen in der Regel auf vergleichbarer Höhe mit denen einer stationären Pflegeeinrichtung. Pflegebedürftige in Wohngemeinschaften erhalten neben den Pflegesachleistungen und der häuslichen Krankenpflege für den individuellen Betreuungs- und Organisationsbedarf monatlich einen pauschalen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro für die Finanzierung der Präsenzkraft. Diese Leistung, der sog. Wohngruppenzuschlag, ist, anders als die meisten anderen Leistungen der Pflegeversicherung, seit 2017 nicht angehoben worden. Diese Ungleichbehandlung führt dazu, dass sich ältere Menschen diese Lebensform zunehmend nicht mehr leisten können. Und dass diese Wohnform nicht weiter ausgebaut wird.

Caritas fordert gestaffelten Wohngruppenzuschuss

Im aktuellen Entwurf für das Gesetz „zur Unterstützung und Entlastung der Pflege“ bleiben die ambulant betreuten WGs außen vor. „Gerade vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels und der steigenden Entgelte in der Langzeitpflege ist dies absolut unverständlich. Um die Versorgung einer immer älteren Bevölkerung in der Zukunft bewältigen zu können, müssten diese innovativen Wohnformen eigentlich besonders gefördert werden,“ erklärt Elisabeth Fix, Leiterin der Kontaktstelle Politik des Deutschen Caritasverbandes und Expertin für Pflege.

„Wir fordern, dass der Wohngruppenzuschlag in einem ersten Schritt auf 500 Euro erhöht wird. Wenn wir die häusliche, wohnortnahe Versorgung im Quartier sichern wollen, müssen wir die ambulant betreuten Wohngruppen stärken“ so Elisabeth Fix

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In diesem Video wird das Modell der ambulant betreuten WGs vorgestellt.

Mit seiner Reihe zu „Pflege-Lösungen“ stellt der Deutsche Caritasverband vor dem Hintergrund der Debatten um eine Pflegereform und im Vorfeld des Internationalen Tages für die Pflegenden am 12. Mai Projekte und Lösungen im Bereich Pflege vor, die einen festen Platz im zukünftigen Pflegemix haben müssen.

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