„Die EU-Kommission stellt mit ihrem Entwurf erstmals klar, was Energy Sharing sein kann. Sie stärkt damit das Recht auf die gemeinschaftliche Energienutzung in der Europäischen Union insgesamt. Das ist ein positives Signal, gleichzeitig aber vor allem ein Appell an die deutsche Bundesregierung, Energy Sharing auch in Deutschland endlich möglich zu machen. Berlin muss sich nun entscheiden, welche Partizipationsmodelle hierzulande gestärkt werden sollen: Denn erst ein regional fokussiertes Energy Sharing bringt gesellschaftliche wie systemische Nutzeneffekte. Bürger:innen erleben sich darin als aktiven Teil der Energiewende – etwa, indem sie als Mitglieder einer Energiegemeinschaft direkt vom Ausbau Erneuerbarer Energien profitieren und günstigen Strom aus lokalen Wind- oder Solaranlagen gemeinsam nutzen. Auch wenn die Kommission bislang keinen Schwerpunkt auf diese Regionalität legt, kann die Bundesregierung hier ihren Gestaltungsspielraum nutzen: Menschen, die etwa in einem Radius von 50 Kilometern um den Standort der Erneuerbaren-Anlagen wohnen, sollten deren Strom dann vergünstigt beziehen können. Dies ließe sich leicht zum Beispiel über eine Prämie oder reduzierte Netzentgelte umsetzen.
Indem Verbraucher:innen Energy Sharing betreiben, können sie mithilfe eines Dienstleisters ihren Verbrauch auch an die lokale Erzeugung der Wind- und Solaranlagen angleichen. Energy Sharing kann so dazu beitragen, dass Erneuerbare Energien insgesamt effizienter in das Energiesystem integriert werden und dezentrale Flexibilitäten gehoben werden – mit positiven Effekten für das Gesamtsystem. Deutschland sollte sich außerdem unbedingt dafür einsetzen, dass die von der EU-Kommission geplanten Fördermöglichkeiten ausschließlich für Erneuerbare Energien gelten. Laut dem Entwurf soll auch Atomkraft weiterhin gefördert werden. Diese ist jedoch eine exorbitant teure Technologie, deren Risiken unbeherrschbar sind und die die Energiewende bremst. Deutschland muss sich deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür stark machen, dass nukleare Energieträger keine staatliche Risikoabsicherung mehr bekommen.“
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