Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bringt leichte Verbesserungen für pflegende Angehörige und Pflegekräfte, von einer nachhaltigen und stabilen Finanzierung der Pflegeversicherung kann aber weiterhin keine Rede sein.
Auch die Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind eher kosmetischer Natur. Die Einführung des gemeinsamen Jahresbeitrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist richtig, kommt aber mit der faktischen Umsetzung erst im Jahr 2025 viel zu spät. Dass sie zu Lasten der Dynamisierung der Pflegeleistungen finanziert wird, ist eine Geringschätzung aller von Pflege Betroffenen. Dasselbe Prinzip wurde bei den Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen im Quartier angewandt: Die Mittel dazu sollen ab 2025 aus dem jetzt bis 2030 verlängerten Förderprogramm zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf entnommen werden. D. h. diese finanziellen Mittel fehlen den Pflegeeinrichtungen an der Stelle, wo sie dringend benötigt werden: Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
„Anstatt Gelder hin- und herzuschieben, sollte sich die Ampel-Regierung auf ihren Koalitionsvertrag besinnen und die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die derzeit die Pflegeversicherung trägt, dauerhaft mit Steuermitteln unterstützen. Das betrifft insbesondere die Pandemiekosten sowie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Dann gäbe es auch Spielraum für eine angemessene, längst überfällige Dynamisierung der Pflegeleistungen und auch für eine angemessenere Erhöhung speziell des Pflegegeldes, welche im PUEG zu gering ausfällt, um die hier seit 2017 ausstehende Anpassung angemessen umzusetzen.“, so Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
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