„Wir stützen die Anstrengungen für die Verbesserung der Energieeffizienz, lehnen aber dirigistische Vorgaben zu Investitionen über verpflichtende Energieaudits für viele Unternehmen nachdrücklich ab“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag am 25. Mai 2023.
Mit den vorgeschlagenen Regelungen wären kleine und mittelständische Gartenbaubetriebe mit erheblichen Verpflichtungen, nicht erreichbaren Zielvorgaben und massiven Bürokratiepflichten belastet, die dem Ziel der Umstellung auf erneuerbare Energien zuwiderlaufen. Statt in Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren und mit Hilfe des erfolgreichen Bundesprogramms Energieeffizienz weiter in zukunftsfähige Maßnahmen zu investieren, würden viele Betriebe zur Aufgabe gedrängt. Die Umsetzung dieses Vorschlags wäre erneut ein Meilenstein zur Förderung des Strukturwandels mit dem Verlust von Familienbetrieben.
Auch die ordnungsrechtliche verpflichtende Umsetzung von Effizienzmaßnahmen lehnt der ZVG ab. Dies stellt nach Sicht des ZVG einen unverhältnismäßigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit dar und kann in Extremfällen zu beträchtlichen unternehmerischen Einschränkungen einzelner Betriebe aufgrund der zwingenden Finanzmittelallokation für Effizienzmaßnahmen führen.
Hintergrund
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Mai 2023, erstmals über den Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (20/6872) der Bundesregierung beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Klimaschutz und Energie überwiesen.
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