Im Mai 2023 fand bereits zum 16. Mal die Provisionserstattung für Riester- und Rürup-Sparer statt, deren Fondssparplan über AVL vermittelt wurde. Tausende AVL Kunden freuen sich über die Rückerstattung der Abschluss- und Vertriebskosten des Jahres 2022 ihrer DWS RiesterRente Premium, DWS BasisRente Premium oder DWS BasisRente Komfort.

Bei der DWS TopRente profitieren AVL Kunden seit 2016 von einem steuerfreien Direktrabatt. Diese Änderung wurde automatisch für alle Kunden umgesetzt. Der Vorteil dieser Umstellung liegt darin, dass der gesamte Anlagebetrag sofort und ohne Abzüge in Fondsanteile investiert wird.

Darüber hinaus profitieren alle 63.000 AVL-Kunden von der Maximal-Rabatt-Garantie, die sowohl beim Fondskauf als auch bei Riester- und Rürup-Fondssparplänen gilt. AVL garantiert, dass jeder Anleger einen Rabatt in Höhe jeder Abschlussprovision erhält, die AVL selbst erhält.

Jährlicher Cashback seit 2008

Im Jahr 2008 erfolgte die erstmalige Auszahlung der Abschlussprovisionen für Riester- und Rürup-Verträge aus dem Jahr 2007. Damals war AVL der Pionier und einzige unabhängige Vermittler, der die vollständige Weitergabe der Abschlussprovisionen für den Abschluss einer DWS RiesterRente Premium an seine Kunden gewährleistete. Über die vergangenen Jahre hinweg summiert sich die Gesamtsumme der Ausschüttungen auf etwa 8 Millionen Euro.

Seit Herbst 2021 können keine neuen DWS Riester-Produkte mehr abgeschlossen werden. Ein Vermittlerwechsel zu AVL mit einem bereits bestehenden DWS Riester-Produkt sowie Übertragungen in bereits bestehende DWS Riester-Produkte sind jedoch weiterhin möglich.

Für alle, die eine staatlich geförderte Altersvorsorge anstreben, ist die DWS BasisRente Komfort eine attraktive Option. Dieser Rürup-Fondssparplan zeichnet sich durch günstige Konditionen und ein individuell anpassbares Fondsportfolio aus.

An folgendem Beispiel wird der Vorteil von Rürup-Fondssparplänen ohne Abschlusskosten dargestellt:

Beispiel mit einer Sparrate von 100,- EUR im Monat, angenommene Rendite: 6 Prozent p. a.

Anlagedauer / Ergebnis bei 5 %  Abschlusskosten / Ergebnis bei 0 %  Abschlusskosten / AVL-Vorteil
nach 10 Jahren / 15.514,45 EUR / 16.331,00 EUR / 816,55 EUR
nach 20 Jahren / 43.298,48 EUR / 45.577,35 EUR / 2.278,87 EUR
nach 30 Jahren / 93.055,44 EUR / 97.953,09 EUR / 4.897,65 EUR

Vereinfachte Modellrechnung ohne Berücksichtigung von steuerlichen Faktoren.

Quelle: AVL Finanzvermittlung

Über die AVL Finanzvermittlung GmbH

AVL Finanzvermittlung GmbH, 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute mit über 63.000 Kunden als bundesweit führender freier Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei über 23.600 Fonds Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag.

Zur Sicherheit für die AVL-Kunden gibt es die AVL Maximal-Fonds-Rabattgarantie: "Der AVL Kunde kann beim Fondskauf sicher sein, dass AVL zu 100 Prozent auf alle Abschlussprovisionen verzichtet." Sollte AVL bei einzelnen Fonds nicht die volle Abschlussprovision erhalten, gibt AVL exakt den Anteil als Rabatt weiter, den AVL erhält. Dies kann der Kunde ganz einfach in der AVL-Rabattabfrage online prüfen.

Da die Anteile ohne Transaktionskosten ge- und verkauft werden können, ist der Fondshandel zum Nulltarif möglich. Auch bei Basisrente-Produkten auf Fondsbasis verzichtet AVL komplett auf ihre Abschlussprovisionen. Bei Beteiligungen erfolgt eine Rabattierung von bis zu 100 Prozent des Agios sowie zusätzlich von bis zu 8,6 Prozent der Zeichnungssumme. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. Durch AVL entstehen niemals zusätzliche Kosten, denn das Unternehmen finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch die Vermittlung nicht erhöht.

Trotz günstiger Konditionen wird auch der Servicegedanke groß geschrieben: Neben einer weitreichenden Kundenbetreuung und Unterstützung bei Formalitäten steht dem Anleger im AVL Kundenlogin kostenlos eine plattform- und produktübergreifende Vermögensübersicht zur Verfügung. Ganz im Anlegerinteresse steht auch die erfolgreiche Klage von AVL, mit der das Provisionsabgabeverbot bei Versicherungsprodukten gekippt wurde.

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