In nur zehn Monaten hatte ein Spieler mehr als 52.000 Euro im Online-Casino verloren. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn am Landgericht Verden zurückgeholt. Das Gericht entschied mit Urteil vom 1. Juni 2023, dass die Beklagte Spielern in Deutschland die Teilnahme an Online-Glücksspielen ermöglicht hat, ohne über die erforderliche Lizenz dafür zu verfügen. Daher müsse sie den Verlust erstatten.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen Januar und Oktober 2020 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich mehr als 52.000 Euro verloren. „Online-Glücksspiele waren zu diesem Zeitpunkt in Deutschland grundsätzlich verboten. Daher haben wir die Rückzahlung des Verlusts verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

Das Landgericht Verden folgte der Argumentation und verurteilte die Beklagte zur vollständigen Rückzahlung des verlorenen Geldes. Zur Begründung führte es aus, dass Online-Glücksspiele gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in diesem Zeitraum in Deutschland verboten waren. Die Beklagte habe gegen dieses Gesetz verstoßen, indem sie Spielern, ohne im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis zu sein, den Zugang zu Webseiten und damit zu Online-Glücksspielern ermöglicht hat. Auch wenn die Beklagte das Online-Casino nicht selbst betrieben habe, habe sie die Teilnahme an den Online-Glücksspielen ermöglicht, das Spielerkonto geführt und die Spieleinsätze weitergeleitet. Somit stehe sie auch in der Haftung und müsse dem Kläger den Verlust ersetzen, stellte das Gericht klar.

Durch das schuldhafte Verhalten der Beklagten sei dem Kläger die Möglichkeit zur Teilnahme an den Online-Glücksspielen ermöglicht worden und somit sei es auch ursächlich für seine Verluste in Höhe von rund 52.000 Euro. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger davon ausging, dass die Online-Glücksspiele legal waren, so dass er seine Spieleinsätze unter falschen Voraussetzungen getätigt habe. Seine Verluste seien daher in voller Höhe zu ersetzen, führte das LG Verden weiter aus.

Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag diente u.a. dazu, Glücksspielsucht zu vermeiden und Spieler vor ruinösem Verhalten zu schützen. Dieses Ziel würde aber unterlaufen, wenn die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld auch noch behalten dürften. Das würde sie geradezu zum Weitermachen ermutigen, so das LG Verden.

„Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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