Produkte, die in Deutschland auf den Markt kommen, müssen ein Mindestmaß an Qualität und Sicherheit bieten. Wem das nicht ausreicht, der sollte beim Möbelkauf auf das „Goldene M“ achten, rät die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM). „Die Güte- und Prüfbestimmungen für das ‚Goldene M‘ sind strenger und umfassender als der gesetzliche Standard. Nach mehreren Stresstests im Prüflabor und in der Klimakammer sind die ausgezeichneten Möbel gewappnet für ein langes und sicheres Produktleben“, sagt DGM-Geschäftsführer Jochen Winning.
 
23 Grad Celsius und 50 Prozent Luftfeuchtigkeit – klingt wie Traumwetter und entspricht tatsächlich dem Durchschnittsklima in deutschen Wohnungen. Diesem Mikroklima nachempfunden sind auch die Umgebungsbedingungen im Prüflabor, wenn viele tausend Male Sofaoberflächen bei maschinellen Scheuertouren auf die Probe gestellt, Stuhlkonstruktionen und Regalböden durch die Bewegung und den Druck von Hydraulikstempeln belastet oder Schrankscharniere von einer in die andere Richtung bewegt werden. Bei Stresstests für die Möbel simulieren Maschinen die alltägliche Nutzung durch den Menschen – von der jahrelangen Belastung von Polstermöbeln und Matratzen über das Scheuern von Kleidung an Sitzflächen, Kopfstützen und Armlehnen bis hin zum Öffnen und Schließen von Schranktüren und Schubladen. „Hinzu kommen chemische Tests und Schadstoffprüfungen, mit denen selbst kleinste Mengen möglicherweise bedenklicher Inhaltsstoffe ausgeschlossen werden“, sagt Winning.
 
Viele Grenzwerte für Inhaltsstoffe und Emissionen beispielsweise von Leim und Lösemitteln, aber auch von Holzwerk- und Schaumstoffen, Textilien, Leder und Massivholz sind beim „Goldenen M“ strenger als es der Gesetzgeber fordert. „Das garantiert selbst besonders empfindlichen Menschen und kleinen Kindern die Gesundheitsverträglichkeit der Möbel und trägt oben drein zu deren guter Umweltverträglichkeit bei“, so der Möbelexperte. Doch damit nicht genug des Prüfungsstresses: In Klimakammern werden neben etwaigen Ausdünstungen bei Durchschnittsklima auch die Verarbeitung der Möbel unter Extrembedingungen auf den Prüfstand gestellt. Schließlich müssen Materialien und Verbindungen zum Teil auch bei hoher Luftfeuchtigkeit, wie sie im Badezimmer oder in der Küche vorkommt, dauerhaft gesundheitsverträglich und stabil bleiben. Jochen Winning erklärt: „Das ‚Goldene M‘ basiert auf den strengen Güte- und Prüfbestimmungen RAL GZ-430. Diese geben sowohl allgemeine Qualitätsanforderungen als auch segment-spezifische Kriterien vor, beispielsweise für Bad-, Küchen- und Gartenmöbel oder auch für die Kinderzimmereinrichtung.“
 
An Kindermöbel stellt die DGM die strengsten Anforderungen. Die Abstände der Gitter bei Kinderbetten zum Beispiel seien nicht nur eine Frage der Qualität, sondern auch der Sicherheit. Sie müssen den strengen Maßvorgaben des „Goldenen M“ entsprechen. „Nur wenn die geprüften Möbel alle Tests bestehen, qualifizieren sie sich für das RAL-Gütezeichen und gelangen mit dessen umfassenden Qualitätsversprechen in den Möbelhandel“, so der DGM-Geschäftsführer. Dem Endkunden diene das „Goldene M“ daher als verlässlicher Wegweiser hin zu nachgewiesener Möbelqualität, die sich durch Langlebigkeit, Sicherheit und zuverlässige Funktionalität sowie nachgewiesene Gesundheits- und Umweltverträglichkeit der ausgezeichneten Möbel bezahlt macht. 
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V.
Friedrichstraße 13 – 15
90762 Fürth
Telefon: +49 (911) 9509998-0
Telefax: +49 (911) 9509998-50
http://www.dgm-moebel.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (2224) 9377-0
E-Mail: presse@Moebelindustrie.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel