Seit seiner Bekanntgabe Mitte März 2023 sorgt der aktuelle Gesetzesentwurf zur EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bei Hauseigentümern bundesweit für Verunsicherung. Nicht zuletzt das Medienecho zur EU-Sanierungspflicht lässt Missverständnisse aufkommen. Die Plattform www.energieausweis-vorschau.de hat dazu einen Online-Check entwickelt, um Hausbesitzern wie auch Maklern mehr Transparenz und eine konkrete Referenz an die Hand geben zu können.

„Die Telefone und E-Mail-Postfächer standen nicht mehr still, nachdem die Sanierungspflicht durch die Medien ging“, so Ralf Gründling von Energieausweis-Vorschau. Immer wieder komme bei Kunden die Frage auf, ob man sein Gebäude nun „zwangssanieren“ müsse, berichtet er. An diesem Punkt können die erfahrenen Energieberater aber oftmals Entwarnung geben. Vor allem die Diskrepanz der Energieklassen wirft immer wieder Fragen um die EU-Sanierungspflicht auf. Für eine konkrete Antwort, ob im individuellen Fall saniert werden muss oder nicht, wurde bei Energieausweis-Vorschau ein spezieller Effizienzklassenabgleich zwischen Datenbeständen und neuer EU-Skala eingerichtet.

EU-Effizienzklassen-Check – Online-Tool schafft Klarheit

Nach eingehender Prüfung des aktuellen EPBD-Entwurfs wird für die Energieausweis-Experten schnell deutlich, woher die allgemeinen Missverständnisse rühren. Während Hauseigentümer sich auf die Werte in ihren aktuellen Energieausweisen beziehen, stützt sich der EU-Entwurf auf ein neue Skalierung der Gesamtenergieeffizienzklassen, die aller Voraussicht nach eine „Verschiebung“ aktueller Einstufungen mit sich bringen wird. Wer also beispielhaft mit seinem Gebäude aktuell in Klasse E liegt und eine zeitnahe Sanierungspflicht fürchtet, wird anhand der neuen Skala voraussichtlich in Klasse D gestuft, womit keine Verpflichtung bestünde.

Den Gesetzesentwurf hat man bei Energieausweis-Vorschau mit dem eigenen Datenbestand seit 2019 abgeglichen und darauf aufbauend den kostenlosen Online-Check programmiert. Zur schnellen Umrechnung der EU-Skala benötigen Nutzer lediglich einige Kenndaten aus ihrem aktuellen Energieausweis. Das Ergebnis der Berechnung kann auf Wunsch als einseitige PDF-Zusammenfassung heruntergeladen werden. Als Vorschau und Hilfestellung zum Ausfüllen stellt der Anbieter eine anschauliche Beispielberechnung als Download bereit.

Orientierung zur Gebäudeeffizienz aus qualifizierter Quelle

Der Energieausweis mit Zusammenfassung zur EU-Gebäuderichtlinie ist für private Gebäudebesitzer wie auch Immobilienmakler vorteilhaft. Optional können Kunden von Energieausweis-Vorschau ihrer Zusammenfassung eigene Hinweise zu energetischen Aspekten am Gebäude hinzufügen, die nicht standardmäßig enthalten sind. Der Anbieter muss darauf hinweisen, dass es sich bei der EU-Gebäuderichtlinie und Effizienzklassen-Skala um einen Gesetzesentwurf im frühen Stadium handelt, womit dem Umrechnungstool noch keine endgültig belastbaren Rahmenvorgaben zugrunde liegen. 

Dennoch: Die vorherrschenden Unsicherheiten zu Sanierungspflichten können weitestgehend beseitigt werden und als Makler wie auch als Privatperson liegen alle wichtigen Pflichtangaben für Immobilieninserate in kompakter Form vor. Mit dem Wissen über etwaige Sanierungspflichten in naher Zukunft gewinnen Gebäudeeigentümer einen wertvollen Puffer für die Planungssicherheit. Ebenfalls Bestandteil der EU-Gebäuderichtlinie und interessant in diesem Zusammenhang ist der vorgesehene Renovierungspass. Für Objekte, die voraussichtlich der Modernisierungspflicht unterliegen werden, bieten die Energieberater eine konkrete Sanierungsberatung an. Lauernde Kostenfallen und „Löcher ohne Boden“, die sich oft erst während einer Sanierung offenbaren, können so schon im Vorfeld ausgeräumt werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Leonmedia Ralf Gründling
Kantstraße 53
04275 Leipzig
Telefon: +49 (341) 23477-62
Telefax: +49 (341) 60011-306
http://www.LEonmedia.de

Ansprechpartner:
Marco Daubitz
Telefon: +49 (341) 2254029-3
Fax: +49 (341) 30104-13
E-Mail: r.gruendling@energieausweis-vorschau.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel