Zum Jahresbeginn 2024 wird das Standardhonorar für eine 45-Minuten-Unterrichtsstunde von heute 32,21 Euro auf 35 Euro in zwei Schritten erhöht: In einem ersten Schritt ab dem 1.9.2023 um 4,5 % und ab dem 1.1.2024 noch einmal um 4 %– also insgesamt um 8,66 %. Zusätzlich wird für arbeitnehmerähnliche Kursleitungen, die mehr als die Hälfte ihres Lebensunterhaltes aus ihrer VHS-Tätigkeit bestreiten und somit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsentgelt haben, ab dem 1.9.2023 das Urlaubsentgeld von 7,7 Prozent der jährlichen Honorarsumme auf 9,6 Prozent erhöht.
„Nach mehreren aktiven Aktionsjahren der GEW Hamburg, vielen Gesprächen mit den politischen Entscheiderinnen und Entscheidern und Dank des großen Engagements aktiver GEW-Kolleginnen und Kollegen und der Kursleitungsvertretung an der VHS haben wir nun einen wesentlichen Erfolg zu verzeichnen. Diese Verbesserungen können aber nur ein erster Schritt sein“, führt Dirk Mescher,Geschäftsführer der GEW Hamburg aus, „wichtig ist für die arbeitnehmerähnlichen Lehrenden eine hälftige Beteiligung der VHS an den Sozialversicherungskosten sowie ein Ausfallhonorar im Krankheitsfall, um diese von der VHS abhängige Kursleitungsgruppe besonders zu schützen. In dieser Frage ist die VHS Hamburg im Vergleich mit den beiden anderen Stadtstaaten Berlin und Bremen noch im Rückstand“, so Mescher.
„Die GEW Hamburg freut sich mit allen Kolleginnen und Kollegen über den gemeinsam erreichten Erfolg. Er zeigt: Gewerkschaft lohnt sich! Wir werden mit der Bürgerschaft, mit der VHS und der BSB weitere Gespräche zur Finanzierung dieser Forderungen führen“ , so Detlef Zunker, Sprecher der Fachgruppe Erwachsenenbildung in der GEW Hamburg, „und, wenn nötig, auch im kommenden Jahr mit Aktionen verdeutlichen, dass ‚VHS fair‘ noch nicht erreicht ist.“
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