Die aus der Datenanalyse gezogenen Schlüsse basieren nicht nur auf wissenschaftlich angreifbaren Grundannahmen, sie verkennen auch die bislang geltenden Vorgaben. Krankenhäuser sind zur Erstellung von Qualitätsberichten verpflichtet. Strukturprüfungen werden durch den Medizinischen Dienst durchgeführt und führen bei Nichtbestehen zu einem Leistungsverbot. Es gibt externe Qualitätssicherung und Qualitätsindikatoren des IQTIG sowie Zertifizierungen. Durch die jüngste Stellungnahme der Regierungskommission wird die aktuelle Debatte über die Zukunft des Gesundheitswesens auf falsche Bahnen gelenkt und zusätzlich eine nicht gerechtfertigte Verunsicherung der Bevölkerung in das Gesundheitssystem hervorgerufen. In der Stellungnahme heißt es unter anderem, dass in vielen Krankenhäusern bundesweit die Behandlungsqualität nicht den höchsten Standards entspreche. Nur eine zunehmende Spezialisierung und Konzentration in der Gesundheitsversorgung könne „erhebliche Potenziale zur Verbesserung der Behandlungsergebnisse und -qualität bieten“.
Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der HKG, sagt: „Die Schlussfolgerungen der Regierungskommission entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage, denn: Zum einen beruhen die Daten der Kommission auf einer völlig veralteten Studie – der sog. QUASCH-Studie, der Daten aus den Jahren vor 2017 zugrunde liegen. In der Zwischenzeit hat sich gerade in Hessen einiges getan. Irreführend sind zum anderen vor allem die beispielhaften Ausführungen zur Schlaganfallversorgung – ein Versorgungsbereich, der umfassend durch eigens beauftragte Qualitätsstellen dokumentiert, ausgewertet und beurteilt wird. So zeigt eine Analyse der Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH) aus dem Jahr 2022, dass in Bezug auf die Behandlung von Schlaganfallpatienten in Hessen 95 Prozent der Fälle in Kliniken mit Stroke Unit behandelt werden. Eine Verbesserung dieses in Hessen gegebenen Standards ist kaum möglich. Hessen verfügt über eine sehr gute flächendeckende, qualifizierte Versorgung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten, aber auch und gerade in Bezug auf onkologisch behandelte Patientinnen und Patienten.“
In Hessen existieren bereits qualitätsorientierte Fachkonzepte, wie das Hessische Onkologiekonzept, welche sicherstellen, dass die Patientinnen und Patienten in qualifizierten stationären Einrichtungen behandelt werden. Diese Fachkonzepte erfahren eine regelmäßige Anpassung. In die Erstellung und Überarbeitung der Fachkonzepte sind neben dem Land Hessen und den Kostenträgern sektorenübergreifend Leistungserbringer involviert, sodass sie nicht nur konsensbasiert auf höchsten Qualitätsstandards beruhen, sondern aktuell auch der ambulante Versorgungsbereich darin Berücksichtigung findet, um eine nahtlose Behandlung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Die Schlaganfallversorgung in Hessen wird ebenfalls in einem eigenen Fachkonzept festgehalten. Fest steht, dass nahezu sämtliche Patientinnen und Patienten bereits heute in spezialisierten Arztpraxen und Kliniken behandelt werden.
Prof. Gramminger führt fort: „Es ist bezeichnend, wenn eine Regierungskommission aus Fachexperten sich nicht mit den realen Gegebenheiten auseinandersetzt und auf veralteten Datenlagen unbegründete Vorwürfe gegen Krankenhäuser und ihre Mitarbeitenden erhebt. Eine solche Arbeitsweise hilft dem deutschen Gesundheitswesen in keiner Weise weiter. Im Gegenteil, gut funktionierende, bereits etablierte und in der Bevölkerung akzeptierte Strukturen werden konterkariert. Die (Planungs-)Arbeit der Länder wird hochgradig degradiert. Damit wird niemandem geholfen. Hinzu kommt das Fehlen eines Diskurses mit allen Beteiligten, d.h. insbesondere auch mit Praktikern – dies ist schlicht und ergreifend nicht hinzunehmen, denn: Die Gesundheitsversorgung erfolgt vor Ort in den Krankenhäusern und Arztpraxen, und nicht an einem Konferenztisch in Berlin. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, sich über die tatsächlichen Gegebenheiten der Patientenbehandlung zu informieren, Annahmen auf repräsentativer Datenanalyse zu fußen und dabei die Lage der Gesundheitsversorgung vor Ort nicht zu vernachlässigen. Die gesamte Patientenbehandlung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauen zwischen Arzt und Patientin bzw. Patient. Dieses Vertrauen der Menschen sollte ein Bundesminister nicht mit unhaltbaren Äußerungen erschüttern.“
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch Satzung oder Vertrag übernommenen Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.
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