• Beschäftigte im Niedriglohnsektor dringend entlasten
  • Auskömmliche Rente nach einem langen Arbeitsleben sicherstellen

Am Montag schlägt die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern den nächsten Erhöhungsschritt für den Mindestlohn vor. Dieser soll dann ab 1. Januar 2024 gelten. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wir erwarten von der Mindestlohnkommission, dass sie einen armutsfesten Lohn für die untersten Einkommensgruppen auf den Weg bringt. Dazu muss sie den Mindestlohn nach Ansicht des VdK auf mindestens 14 Euro anheben. Die Kommission muss klotzen, nicht kleckern, um Beschäftigte mit kleinen Einkommen ernsthaft zu entlasten.

Die Inflation, die noch immer bei über sechs Prozent liegt, frisst die letzte Mindestlohnerhöhung aus dem Oktober 2022 schon heute wieder auf. Gesunde Lebensmittel oder ein Besuch im Kino sind mit zwölf Euro Stundenlohn unerschwinglich. Ein Mindestlohn von mindestens 14 Euro hilft, Einkommensarmut einzudämmen.

Gleichzeitig sorgt ein Mindestlohn von 14 Euro dafür, dass die Beschäftigten eine Rente erarbeiten können, die oberhalb des Existenzminimums liegt. Es kann nicht sein, dass Menschen, die ein Leben lang in Vollzeit gearbeitet haben, im Alter Grundsicherung beantragen müssen. Nur mit einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns wird eine Altersvorsorge über dem Grundsicherungsniveau möglich.

Entscheidend ist zudem, dass der gesetzliche Mindestlohn für diejenigen, die einen Anspruch darauf haben, konsequent durchgesetzt wird. Noch immer gibt es Beschäftigte, die unter der Lohnuntergrenze arbeiten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss hier flächendeckend überwachen und stärker kontrollieren. Dazu muss sie deutlich besser finanziell und personell ausgerüstet werden."

Über Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Der Sozialverband VdK ist mit 2,2 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.

Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Linienstraße 131
10115 Berlin
Telefon: +49 (30) 9210580-0
Telefax: +49 (30) 9210580-110
http://www.vdk.de

Ansprechpartner:
Claudia Kepp
Telefon: +49 (30) 9210580-400
E-Mail: presse@vdk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel