- Ab Juli wird ein neues Messverfahren für den Abgasausstoß von Euro-6-Diesel-Pkw eingeführt
- Genaue Messung der Partikelanzahl ist nun vorgeschrieben
- Keine zusätzlichen Kosten für den Autofahrer
Vorfahrt für noch bessere Luftqualität in den Innenstädten und den Klimaschutz: Für alle Fahrzeuge mit dem weit verbreiteten Euro-6-Dieselmotor wird zum 01. Juli 2023 eine exakte Partikelmessung bei der Abgasuntersuchung zur Pflicht. In den meisten Fällen wird diese AU im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgeführt. Die Vorgabe erfüllt eine neue Generation von Messgeräten, die derzeit flächendeckend in den Prüfstützpunkten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbh eingeführt wird. „Mit dieser Messtechnik ergibt sich ein erhebliches Verbesserungspotential für die Ziele der Luftreinhaltung, weil wir fehlerhafte Abgasreinigungssysteme nun deutlich besser erkennen,“ erklärt Marco Oehler, Technischer Leiter der GTÜ. Da die Prüforganisation bei der Abrechnung keinen Unterschied hinsichtlich der Analysetechnik für Abgase macht, bleiben die Kosten für die Autofahrer trotz des aufwendigeren Prüfverfahrens identisch mit den Kosten der Fahrzeuguntersuchung anderer Abgasklassen.
Euro-6-Dieselmotoren gelten als besonders schadstoffarm, wenn das gesamte System aus Triebwerk und Abgasreinigung unbeschädigt und korrekt eingestellt ist. Aus einer 2018 ausgeführten und 2020 von der Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlichten Studie geht hervor, dass 2,4 Prozent der getesteten Fahrzeuge bei den Prüfungen über dem neu eingeführten Grenzwert lagen. Diese wenigen Fahrzeuge mit mangelhaftem Abgassystem haben jedoch ungefähr 90 Prozent der Partikelmasse des gesamten Testfelds von 420 Euro-6-Diesel-Pkw ausgestoßen. „Legt man dieses Ergebnis auf den vorhandenen Euro-6-Fahrzeugbestand in Deutschland um, leuchtet rasch ein, wie wichtig die Vorschrift für die neue Messtechnik ist“, führt Marco Oehler weiter aus.
Viele Fahrzeuge mit einem zu hohen Schadstoffausstoß wären bei dem bisherigen Prüfverfahren nicht negativ aufgefallen. Dabei wurden die Abgase durch eine Kammer vor einer starken Lichtquelle geleitet und die Trübung des Lichtstrahls gemessen. Fachleute sprechen von der Opazimeterprüfung. Mit dem aktuellen Prüfverfahren kann die Zahl der Partikel im Dieselabgas konkret ermittelt werden. Der neue Grenzwert liegt bei 250.000 Partikeln pro Kubikzentimeter Abgas. Um die nun geltenden Maßgaben zu erfüllen, entwickelte die Branche eine neue Generation von Messgeräten. Die technischen Anforderungen für diese Partikelzähler wurden im Jahr 2021 von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) gemeinsam mit den betroffenen Organisationen ausgearbeitet.
Zunächst war vorgesehen, dass die neuen Geräte zum 01. Januar 2023 einsatzbereit sind. Doch wie in vielen anderen Industriezweigen hatten auch die Hersteller der Prüfmittel wegen der Auswirkungen der Coronapandemie und des Kriegs in der Ukraine mit Lieferkettenproblemen zu kämpfen. Das führte unter anderem zu fehlenden Elektronikbauteilen und erschwerte die Produktion sowie Bauartzulassungen der entsprechenden Geräte.
Jetzt informierte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die betroffenen Stellen, dass der Starttermin für das neue Messverfahren endgültig auf den 01. Juli 2023 festgelegt wird. Eine Übergangsfrist, in der das neue und auch das alte Verfahren gleichberechtigt angewendet werden können, räumte das Ministerium nicht ein. Die GTÜ hat daher rechtzeitig die erforderlichen Geräte bestellt. So geht die Prüforganisation davon aus, dass zum Starttermin eine ausreichende Flächenabdeckung im GTÜ-Partnernetz besteht. Bei einigen Geräteherstellern erfolgte die Zulassung durch die PTB jedoch erst spät, teilweise sogar noch gar nicht. Ebenfalls wird die erforderliche Gerätesoftware noch nicht von allen Geräteherstellern bereitgestellt. Es ist daher davon auszugehen, dass ab dem 01. Juli noch nicht alle der frühzeitig bestellten Geräte bereits ausgeliefert bzw. einsatzbereit sind.
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