„Das Eckpunktepapier beschreibt vor allem eine Struktur- und Finanzierungsreform. Die genauso wichtige inhaltlich fachliche Neuausrichtung der Krankenhäuser mit einer gebotenen neuen Kompetenzverteilung der Gesundheitsfachberufe findet sich darin nicht. Die Politik zementiert die Pflege nach wie vor in den ärztlich dominierten Arbeits-, Befehls- und Verantwortungsstrukturen des 19. Jahrhunderts. Damit verschenkt die Reform die Chance für eine bessere Pflege- und Gesundheitsversorgung und damit für eine Verbesserung der Versorgungsqualität.
Hier muss dringend nachgebessert werden. Der angekündigte Gesetzesentwurf bietet die Chance dazu. Um ihren Namen als Reform gerecht zu werden, muss es zur Heilkundeausübung durch die Profession Pflege kommen. Die Aufgaben der Pflege- und Gesundheitsversorgung sind künftig nur gemeinsam und in enger Zusammenarbeit mit der Profession Pflege zu lösen. Das wäre ein entscheidender Pfeiler der Reform.
Fehl am Platz sind abwertende „kann“-Einschränkungen, wenn es um die pflegerische Leitung eines Level Ii-Krankenhauses geht. Aus der Zeit gefallen sind Formulierungen wie „fachlich-medizinische Entscheidungen werden jedoch ausschließlich ärztlich verantwortet; seitens der pflegerischen Leitung besteht keine fachliche Weisungsbefugnis gegenüber dem ärztlichen Personal“. Beides hat in einer zukunftsorientierten Krankenhausreform nichts zu suchen und sind ersatzlos zu streichen.
Nebulös formuliert ist die Finanzierung von Pflegestellen. Hier besteht die Gefahr, dass an der beruflichen Pflege gespart wird. Der betriebswirtschaftliche Anreiz für einen Abbau an Pflegenden im Krankenhaus und somit als Krankenhaus zu ´sparen´, darf zu keiner Zeit gegeben sein. Dies würde zu einer massiven Verschlechterung der Versorgung der Patient*innen führen.
Natürlich freuen wir uns als Deutscher Pflegerat, dass wir als Profession Pflege im Krankenhaus-Leistungsgruppen-Ausschuss einbezogen werden. Um kontinuierlich mitarbeiten zu können, braucht es die Zusage von der Bundesebene den Deutschen Pflegerat auch über die Legislatur hinaus finanziell zu unterstützen.
Auch der Aufbau einer Selbstverwaltung der Profession Pflege braucht finanzielle Ressourcen wie auch gerechte Bedingungen. Die Krankenhausreform wirkt erst dann richtig, wenn die Profession Pflege auf Augenhöhe mit anderen Professionen des Gesundheitswesens im Sinne einer interprofessionellen Versorgungsstruktur aktiv werden kann.“
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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