Dem Vorstand der Deutsche Konsum REIT-AG ("DKR") (ISIN DE000A14KRD3) ist heute bekannt geworden, dass das Finanzgericht Berlin-Brandenburg den Antrag der DKR auf Aussetzung der Vollziehung der Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2016 bis 2021, der Gewerbesteuermessbetragsbescheide für die Jahre 2018 bis 2021 sowie die Bescheide für Körperschaftsteuervorauszahlungen und Gewerbesteuermessbeträge für Zwecke der Vorauszahlungen für 2022 und ab 2023 abgewiesen hat. Der Beschluss wurde vom

Gericht für unanfechtbar erklärt. Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide für die DKR nicht ersichtlich.

Zwar hat das Finanzamt Potsdam noch nicht über die Einsprüche gegen die diesem gerichtlichen Verfahren zugrundeliegenden Steuer- und Vorauszahlungsbescheide entschieden, die DKR muss aber nunmehr die für Steuerjahre 2016 bis 2020 festgesetzte Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (inkl. Zinsen) sowie Vorauszahlungen für die Steuerjahre 2022 und 2023 in Höhe von insgesamt rund EUR 16,2 Mio. entrichten. Die DKR hatte dafür bereits vorab vorsorglich Rückstellungen gebildet, die das Jahresergebnis der DKR in gleicher Höhe belasten. Die Steuerzahlungen sollen aus der verfügbaren Liquidität geleistet werden.

Die Zahlungsverpflichtung besteht unabhängig davon, dass das eigentliche Verfahren um den REIT-Status als solches in der Hauptsache weiterläuft. Die DKR prüft derzeit alle Optionen hinsichtlich des laufenden Einspruchs- und eines möglichen Klageverfahrens.

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