Die Landesregierung hat gestern Maßnahmenpläne zum Klimaschutzprogramm 2030 veröffentlicht. Für den Gebäudesektor soll diskutiert werden, ob bei einem Eigentümerwechsel ein individueller Sanierungsfahrplan ordnungsrechtlich vorgeschrieben werden soll.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, wie folgt:

„Mehr Bürokratie hilft bei der Energiewende nicht. Einen individuellen Sanierungsfahrplan beim Eigentümerwechsel ordnungsrechtlich vorzuschreiben, ist kontraproduktiv. Bereits jetzt muss ein Verkäufer einer Immobilie einen Energieausweis vorlegen. Dieser muss Empfehlungen beinhalten, wie die Energieeffizienz verbessert werden kann. Der aufwendige Sanierungsfahrplan macht in vielen Fällen keinen Sinn. Zum Beispiel, wenn die Immobilie demnächst an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann. Dann sind Planungen für die Umstellung der bisherigen Ölheizung auf eine Wärmepumpe und die dafür erforderlichen Investitionen überflüssig.

Haus & Grund ist verwundert, dass das CDU geführte Innenministerium über Ordnungsrecht nachdenkt. Die Partei der sozialen Marktwirtschaft sollte mehr auf den Markt als auf Gesetze vertrauen. Jeder Erwerber einer Immobilie wird sich beim Kauf überlegen, ob und in welchem Umfang Modernisierungen erforderlich sind. Bekanntlich steigt der CO² Preis kontinuierlich. Das heißt, perspektivisch wird es zu teuer, mit Öl und Gas zu heizen. So viel Einmaleins sollte die CDU Immobilieneigentümern zutrauen.

Der Haupt-Engpass bei der energetischen Gebäudesanierung sind die kaum verfügbaren Handwerker und Energieberater. Bei Letzteren würden durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungsfahrplan Ressourcen verschwendet.

Das Gebot der Stunde ist, beim Immobilieneigentümer für Klarheit zu sorgen, statt sich neue Gesetze auszudenken. Die Diskussion über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat für viel Verwirrung gesorgt. Ein wesentlicher Schritt für mehr Transparenz wäre, das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) abzuschaffen. Nach Einführung des GEG wird das EWKG überflüssig.“

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