Die Freistellung ungeimpfter Pflegekräfte ist vor Verhängung eines Tätigkeitsverbots durch das Gesundheitsamt unwirksam. Sie haben für den Zeitraum der Freistellung Anspruch auf ihren Lohn. Das entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 3. Februar 2023 (AZ: 7 Sa 67/22).

Die Klägerin war als Pflegekraft eines Pflegeheims nicht gegen Covid geimpft. Sie konnte – zumindest zeitweise – während der Dauer, der von 15. März bis 31. Dezember 2022 bestehenden sog. einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht, keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

Der Arbeitgeber stellte die Pflegerin frei, obwohl vom Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot nicht verhängt wurde. Ab der Freistellung zahlte der Arbeitgeber kein Entgelt mehr. Dagegen klagte die Frau.

Das Arbeitsgericht in Stuttgart hatte der Frau bereits Recht gegeben. Dies wurde nun vom Landesarbeitsgericht bestätigt.

Ungeimpfte Pflegekräfte, die zum Zeitpunkt 15. März 2022 bereits beim Arbeitgeber beschäftigt waren, unterfielen nicht automatisch einem Tätigkeitsverbot in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ein Tätigkeitsverbot bedürfe vielmehr einer Anordnung des Gesundheitsamts. Der Arbeitgeber sei auch nicht berechtigt gewesen, die Klägerin kraft seines Weisungsrechts bereits vor einer Entscheidung des Gesundheitsamts freizustellen.

Informationen: www.dav-arbeitsrecht.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726152-0
Telefax: +49 (30) 726152-190
http://www.anwaltverein.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel