Kostenlose Wochenzeitungen nehmen damit vollumfänglich am Beschwerdeverfahren teil, wenn die Verlage vorher eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben. Bisher prüfte der Presserat Beschwerden gegen Anzeigenblätter regulär nur wegen Verletzungen des redaktionellen Datenschutzes.
„Viele kostenlose Wochenzeitungen bieten hochwertigen Journalismus und sind wichtige Quellen für die Lokalberichterstattung“, so der Vorsitzende des Trägervereins des Presserats Volker Stennei. „Wir eröffnen diesen Verlagen die Möglichkeit, durch eine Selbstverpflichtung zum Pressekodex ihren Qualitätsanspruch zu untermauern.”
Aus diesem Grund beteiligt sich auch der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) an der Freiwilligen Selbstkontrolle. Laut einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Presserat setzt sich der BVDA dafür ein, dass sich seine Mitgliedsverlage zum Pressekodex verpflichten. „Wir festigen damit unseren wachsenden journalistischen und presseethischen Anspruch als relevante Medien im Lokalen”, so der Hauptgeschäftsführer des BVDA Dr. Jörg Eggers.
Weitere Informationen zur Selbstverpflichtung unter:
https://www.presserat.de/selbstverpflichtung-onlinemedien.html
Zum Pressekodex:
https://www.presserat.de/pressekodex.html
Der Deutsche Presserat ist die freiwillige Selbstkontrolle der Presse. Wir verfolgen keine kommerziellen Interessen. Im Verteiler der Pressemitteilung finden sich Mailadressen und Namen von unseren Mitgliedern sowie an journalistischer Ethik interessierten Personen, die unsere Pressemitteilungen abonniert haben. Diese Daten werden selbstverständlich nicht an Dritte weitergegeben und nur für den Versand unserer Pressemitteilungen genutzt.
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