Eine Bedingung in einem Testament, nach der die Tochter das Haus nur dann erbt, wenn ihr Lebensgefährte es nicht mehr betritt, ist nichtig. Das hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Hamm klargestellt. Die nur bedingte Zuwendung übe im konkreten Fall, in dem die Parteien bis zum Erbfall familiär zusammenlebten, einen unzumutbaren Druck auf die Bedachte aus, sich in einem höchstpersönlichen Bereich auf eine bestimmte Art und Weise zu verhalten (Az.: 10 U 58/21).
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