Der Deutsche Caritasverband sieht die Vorschläge in dem von Bundesministerin Nancy Faeser vorgelegten Diskussionsentwurf zu Rückführungen äußerst kritisch: Grundrechte sollen unverhältnismäßig eingeschränkt und rechtsstaatliche Standards unterlaufen werden.

„Für Abschiebungen künftig, quasi unbegrenzt den Zutritt in Privat-Wohnungen oder Wohnräumen von unbeteiligten Menschen zulassen zu wollen, ist absolut unverhältnismäßig und ungeeignet das Ziel zu erreichen. Die Rechtsstaatlichkeit ist immer noch Grundlage unseres Miteinanders – und gilt für alle Menschen“, betont Steffen Feldman, Vorstandsmitglied des Deutschen Caritasverbandes. Der Glaube, durch solche Maßnahmen könnten Abschiebezahlen signifikant erhöht werden, sei ein Irrglaube, denn die Abschiebungen scheiterten oft auch daran, dass Staaten nicht bereit sind, ihre Staatsangehörigen wieder aufzunehmen.

Keine Ausweitung des Ausreisegewahrsams

Auch deshalb spricht sich der Deutsche Caritasverband gegen eine Ausweitung des Ausreisegewahrsams aus. Das Freiheitsgrundrecht darf nur in eng begrenztem Umfang eingeschränkt werden: „Wir dürfen nicht vergessen, dass im Rahmen der Abschiebung Menschen in Haft genommen werden, die keine Straftat begangen haben“, mahnt Feldmann.

Es kann nicht sein, dass lediglich Mutmaßungen und der bloße Verdacht künftig ausreichen sollen, einen Menschen als Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu betrachten und diesen deshalb ausweisen zu wollen. „Klar ist, dass Kriminalität grundsätzlich sanktioniert werden muss, aber selbstverständlich durch das Strafrecht. Eine Ausweisung ist nur dann rechtsstaatskonform, wenn sie an eine nachgewiesene Gefahr anknüpft. Auch bei Angehörigen von Kriminellen muss es dabei bleiben“, fordert Feldmann.

Auswertung von Daten muss verhältnismäßig sein

Es sei Augenwischerei, wenn das Auswerten von Datenträgern und nun auch von Cloud-Diensten so dargestellt wird, als könnten diese Maßnahmen unmittelbar die Ausreisezahlen erhöhen. Der Grundrechtsschutz in Deutschland erfordert auch hier, dass die Auswertung der Daten erforderlich und damit verhältnismäßig sein muss. Selbst wenn die Identität eines Ausreisepflichtigen geklärt ist, sagt das noch nichts darüber aus, ob diese Person tatsächlich zwangsweise ausreisen muss.

Menschen nicht als bloße Statistik behandeln

„Wir müssen endlich aufhören, so zu tun, als hänge das Wohl und Wehe Deutschlands an den Abschiebungszahlen“, so Feldmann weiter. „Wir sollten uns lieber Gedanken darüber machen, wie wir die Menschen, die hier leben und diejenigen, die künftig zu uns kommen werden, als Menschen behandeln und nicht als bloße Zahlen und Statistiken. Hinter jeder Zahl stecken Namen, Gesichter, Familien, Kinder und Geschichten.“

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