Heute berät das Bundeskabinett über einen Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis. Aus diesem Anlass warnen das Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR) und mit ihm die Deutsche Krebshilfe vor Gesundheitsrisiken, die durch einen Co-Konsum von Cannabis mit Tabak und Nikotin erwartet werden. „Eine legalisiert-kontrollierte Abgabe von Cannabis darf nicht die bislang erreichten Erfolge der Tabak- und Nikotinprävention gefährden“, sagt Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. „Wir fordern die Bundesregierung auf, entsprechende Schutzvorkehrungen im Gesetzentwurf zu verankern.“ Das ABNR hat in diesem Sinne eine Stellungnahme an die zuständigen Vertreter der Gesundheitspolitik versandt.

Die Bundesregierung verfolgt mit ihrem Vorstoß einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene verschiedene Ziele: Unter anderem soll durch eine kontrollierte Produktqualität der Jugend- und Gesundheitsschutz verbessert und der Schwarzmarkthandel eingedämmt werden. 

Das ABNR – ein Zusammenschluss 19 bundesweit tätiger Gesundheitsorganisationen – ist hinsichtlich der geplanten Cannabis-Regulierung besorgt: „Wir befürchten einen ansteigenden Tabak- und Nikotinkonsum. Weil Nichtrauchende durch Cannabis an Tabak- und Nikotinprodukte herangeführt werden und sich für Rauchende der Ausstieg erschweren könnte“, sagt Professor Dr. Reiner Hanewinkel, Stellvertretender Vorsitzender des ABNR und Leiter des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord). 

„Problematisch ist auch das Suchtpotenzial“, betont Christina Rummel, Geschäftsführerin der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. „Wird Cannabis zusammen mit Nikotin aufgenommen, beispielsweise durch Tabakzigaretten oder Liquids von E-Zigaretten, erhöht dies die Suchtgefahr für Cannabis. Insgesamt steigen bei einem Co-Konsum die gesundheitlichen Belastungen für Atemwegsorgane, das Herzkreislauflauf- und Nervensystem, die Psyche sowie auch das Krebsrisiko.“

Zudem befürchten die Experten des ABNR, dass Inhalationssysteme wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer vermehrt für den Zusatz mit Cannabis-haltigen Substanzen genutzt werden könnten.

Daher fordert das ABNR, dass im Rahmen des geplanten Gesetzgebungsprozesses Maßnahmen ergriffen werden, die die gesundheitlichen Gefahren des Co-Konsums von Cannabis mit Tabak und Nikotin reduzieren. Eine Stellungnahme des Bündnisses mit dem Titel „Cannabis und Rauchen“ wurde Ende Juli in den Stellungnahme-Prozess des Bundesministeriums für Gesundheit eingegeben sowie an das Büro des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung geschickt.

Interessierte erhalten die ABNR-Stellungnahme „Cannabis und Rauchen“ sowie das ABNR-Positionspapier „Cannabis-Regulierung in Deutschland – Warnung vor einer möglichen Re-Etablierung des Rauchens“ unter www.abnr.de

Forderungen des ABNR an die Politik

Das Aktionsbündnis Nichtrauchen fordert im Zuge der geplanten Cannabis-Gesetzgebung folgende Maßnahmen, die das Ziel haben, die gravierenden gesundheitlichen Gefahren insbesondere für junge Menschen zu reduzieren, die mit einem Co-Konsum von Cannabis und Nikotin einhergehen:

• Sicherung des Jugendschutzes, um den Einstieg in das Rauchen durch Cannabiskonsum zu verhindern sowie über die Risiken des Co-Konsums von Tabak- und Nikotinprodukten und Cannabis aufzuklären.
• Aufbau niedrigschwelliger, evidenzbasierter Angebote für den Ausstieg aus dem Tabak- und Nikotinkonsum unter Mitberücksichtigung des Cannabiskonsums.
• Berücksichtigung von Warnhinweisen zu den Risiken eines Co-Konsums von Cannabis zusammen mit Tabak- und Nikotinprodukten auf den für die kontrollierte Abgabe von Cannabis vorgesehenen Verpackungen.
• Analoge Anwendung der für Cannabis geplanten Abgaberegelungen auch für Tabak- und Nikotinprodukte.
• Verkaufsverbote für solche Produkte, die die Risiken des Cannabiskonsums und eines Co-Konsums mit Nikotin verstärken.
• Aufbau eines unabhängigen Begleitforschungsprogramms zur geplanten Cannabis-Regulierung, zur Evaluation des Konsums und dessen gesundheitlicher Auswirkungen. 

Das Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR) ist ein Zusammenschluss von 19 bundesweit tätigen Gesundheitsorganisationen, die ihre politischen Aktivitäten im Bereich „Förderung des Nichtrauchens/Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ bündeln. Vordringliches Ziel des ABNR ist es, Maßnahmen zur Eindämmung der Gesundheitsgefahren durch das Rauchen und Passivrauchen auf politischer Ebene anzuregen, zu fördern und zu begleiten. Dem Bündnis gehören folgende Organisationen an: Ärztlicher Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit e.V., Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V., Deutsche Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin e.V, Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V., Deutsche Gesellschaft für Kardiologie e.V., Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V., Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V., Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. DGRh, Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention e.V., Deutsche Gesellschaft für Thoraxchirurgie, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., Deutsche Herzstiftung e.V., Deutsche Krebsgesellschaft e.V., Deutsches Krebsforschungszentrum, Deutsche Lungenstiftung e.V., Deutsches Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen und die Stiftung Deutsche Krebshilfe. Weitere Informationen bietet das Internet unter www.abnr.de.

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